Ein 19-jähriger Herner hatte in der Lützowstraße vor einer Haustür einen Papiercontainer angezündet, weil er bei einer Party rausgeschmissen worden und darüber alles andere als erbaut war. Am Dienstag hat ihn das Bochumer Jugendschöffengericht dafür zu zwei Wochen Arrest verurteilt.

Zum Glück wurde der Brand damals schnell entdeckt, und das Feuer konnte rechtzeitig gelöscht werden. So verhinderten die Rettungskräfte ein Übergreifen der Flammen auf das Gebäude.

Noch nach dem Urteil beteuerte der arbeitslose junge Mann am Dienstag, er sei überhaupt nicht der Täter. Doch das Gericht war sich sicher: Zeugenaussagen, Indizien – all das passe so gut zusammen, dass nur der Angeklagte als Brandstifter infrage komme. Es müsse andernfalls schon ein unglaublicher Zufall gewesen sein, dass ausgerechnet dort, wo der Angeklagte wegen des Diebstahls von 50 Euro von einer Party rausgeworfen worden war, der Brand gelegt wurde. Und dass ausgerechnet dort ein Mann von seiner Statur und mit einem Motorradhelm bei dem Feuer gesehen wurde. Der Herner war der einzige Mopedfahrer auf der Feier gewesen. „Das alles wären viel zu viele Zufälle“, sagte die Vorsitzende Richterin Christiane Betzing in der Urteilsbegründung.

Weitere Vorwürfe nicht zu beweisen

Zwei weitere Vorwürfe konnten dem Herner dagegen nicht nachgewiesen werden: der Diebstahl der 50 Euro auf der Feier sowie Alkoholfahrten mit seinem Mofa nach der Party. Der Angeklagte hatte unwiderlegbar behauptet, auf der Fete nicht so viel getrunken zu haben. Erst zu Hause habe er eine halbe Flasche Wodka „gestürzt“. Das Gericht warnte jedoch den jungen Mann: Die zwei Wochen Jugendarrest sollten ihm einen Eindruck davon verschaffen, was ihm einmal im Erwachsenenalter drohe. Da betrage die Mindeststrafe für Brandstiftung ein Jahr Gefängnis.