Das sexuelle Verhältnis zwischen einem Lehrer und einer Schülerin ist schon zwei Jahre her, beschäftigt seit gestern aber erneut das Bochumer Landgericht. Angeklagt ist ein 43-jähriger Familienvater aus Bochum. Als damalige Lehrer einer Schule in Herne soll er zwischen Oktober 2010 und März 2011 mit einer anfangs 14-jährigen Jugendlichen, die auf dieselbe Schule ging, intim gewesen sein. Zwölf Fälle, vor allem sehr intensive, stehen in der Anklage.

Der Bochumer war dafür im September 2011 wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Doch Verteidiger Prof. Dr. Ralf Neuhaus legte Revision ein - und hatte Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, weil die Bochumer Richter das Obhutsverhältnis nicht genug beleuchtet hätten. Sollte jetzt eine andere Strafkammer feststellen, dass gar kein Obhutsverhältnis zu der Jugendlichen bestanden habe, könnte der Lehrer freigesprochen werden. Denn ihr Klassenlehrer war der Angeklagte nicht. Er hatte sie nur zur Schulsanitäterin ausgebildet.

Der Lehrer hatte das Vertrauen der Schülerin gewonnen, nachdem sie ihm persönliche Probleme anvertraut hatte. Daraus entwickelten sich sexuelle Handlungen: in einem Wanne-Eickeler Vereinsheim, am Kanal und in seiner Wohnung. Gewaltsam war der Lehrer, der die Vorfälle einräumt, nicht. Allerdings soll er die Schülerin (heute 17) sexuell unter Druck gesetzt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess Nr. 1 gemeint, dass die Schülerin deshalb mitgemacht habe, „weil sie Angst hatte, ihn zu verlieren“, denn sie sei „ernsthaft verliebt“ gewesen. Drei Jahre und drei Monate Haft hatte die Anklagevertreterin gefordert.

Der Angeklagte war nach den Vorwürfen suspendiert worden und hatte den Dienst quittiert. Der Prozess geht am 26. März weiter.