Private und öffentliche Arbeitgeber, die durchschnittlich über 20 Arbeitsplätze im Jahr verfügen, müssen mindestens fünf Prozent Schwerbehinderte beschäftigen. Die Agentur für Arbeit prüft derzeit den Umfang der Beschäftigung und wirbt für die Integration von Menschen mit Handicap. „Eine Behinderung muss kein Hindernis für einen Job sein“, erklärt Agenturleiter Luidger Wolterhoff. „Es gibt gute Gründe, um Menschen mit Behinderung in die Belegschaft zu integrieren. Arbeitgeber, die auf der Suche nach Fachkräften und ohne Vorurteile sind, finden bei Gehandicapten häufig gute Fachkenntnisse und eine hohe Motivation.“

Rechtlich besteht eine Verpflichtung zur Beschäftigung von Schwerbehinderten. Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. „Ist die Quote nicht erfüllt, muss eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Die Abgabe wird noch häufig genutzt. Viele Firmen berücksichtigen nicht, welche ungenutzten Chancen sie bei der Einstellung von behinderten Menschen außer Acht lassen“, sagt Wolterhoff.

Die Ausgleichsabgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Die Meldung ist einfach und schnell erledigt. Für die meisten Betriebe bietet sich die elektronische Anzeige an. Bis zum 31. März müssen Arbeitgeber der Arbeitsagentur ihre Beschäftigungsdaten für 2012 anzeigen. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die zuvor keine Unterlagen erhalten haben, sind anzeigepflichtig. Sie werden gebeten, diese über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.rehadat-elan.de anzufordern.

Weitere Info 0234/30511 56.