Herne. . Über dem ehemaligen Verwaltungssitz der Zeche Friedrich der Große in Horsthausen könnte bald die Abrissbirne kreisen: Das evangelische Kreiskirchenamt, Besitzer des imposanten Gebäudes an der Albert-Klein-Straße, will das Baudenkmal dem Erdboden gleich machen und das gesamte Areal verkaufen.

Die Stadt hat keine Einwände, das letzte Wort hat nun der Landschaftsverband Westfalen. So hochherrschaftlich das Gebäude in seiner ansprechenden Parkanlage auch ist: Für die Kirche, die es von 1971 bis 2007 als Verwaltung nutzte, ist es seit Jahren ein Klotz am Bein. Nach WAZ-Informationen zahlt sie jährlich über 15 000 Euro allein für Unterhalt und Sicherung des 1918/1919 errichteten und seit Jahren leer stehenden Gebäudes, das von einem Pförtnerhaus und einer Hausmeisterwohnung flankiert wird. Eine neue Nutzung, wie von der Politik seit langem gefordert, ist nun wohl endgültig gescheitert: Ein gutes Dutzend Interessen hat sich in den vergangenen Jahren gemeldet, ihre Planspiele wie Seniorenwohnen oder betreutes Wohnen in dem Gebäude wurden aber schnell wieder verworfen – kein Projekt war zu finanzieren.

Gewaltiger Sanierungsbedarf

Grund hierfür ist der gewaltige Sanierungsbedarf. Allein die Schieflage des Gebäudes von über 1,10 Metern, im Laufe der Jahre entstanden, ist nur mit einem finanziellen Kraftakt zu beseitigen. Nach Informationen der WAZ hat ein Gutachter die Kosten für eine Generalsanierung auf insgesamt 3,8 Millionen Euro beziffert.

LWL hat letztes Wort

Diese Mittel, teilte das Kreiskirchenamt der Unteren Denkmalbehörde mit, habe der Kirchenkreis nicht. Die Kirche will es deshalb abreißen und das Gelände verkaufen. „Es gibt mehrere Interessenten“, sagt Verwaltungsleiter Jürgen Haber zur WAZ. Die Stadt hat nichts (mehr) gegen diese Pläne. Die aktualisierte Kostenschätzung, sagt Achim Wixforth, Leiter des städtischen Referats Stadtplanung zur WAZ, „klingt plausibel“; Zahlen bestätigen will er nicht. Nur so viel: In den nächsten zehn bis 15 Jahren könne sich das Objekt nicht selbst tragen, heißt es in einem Sachstandsbericht der Stadt an die Politik. In drei Ausschüssen haben die Parteien in diesem Monat die Möglichkeit, über der Abbruch zu sprechen.

Ob es letztlich dazu kommt, entscheidet der Landschaftsverband, genauer: die Abteilung Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur. Die Stadt empfiehlt – nach Abwägung von privatem und öffentlichem Interesse – die Erlaubnis für einen Abriss. Voraussetzung: Die gesamte Parkanlage mit der baumbestandenen Zufahrt und historischem Pavillon bleiben erhalten.