Herne. . Nur wenige Tage, nachdem die Herner WAZ über den undurchsichtigen Dortmunder Verein Babynotfallhilfe berichtete, der im Herner Stadtgebiet eine Reihe von Altkleidercontainern aufgestellt hatte, sind die Behälter verschwunden. Doch die vielen anderen machen der Stadt ebenfalls viel Mühe
Das ging schnell: Nur wenige Tage, nachdem die Herner WAZ über den undurchsichtigen Dortmunder Verein Babynotfallhilfe berichtete, der im Herner Stadtgebiet eine Reihe von Altkleidercontainern aufgestellt hatte, sind die Behälter verschwunden - allerdings nicht so ganz: So befindet sich an der Landgrafenstraße in Wanne weiterhin ein Container, der trägt jedoch nun einen Aufkleber ohne das Logo der Babynotfallhilfe. „Mach mit der Umwelt zuliebe“ heißt es auf der Tonne.
Was aus dem Dortmunder Verein geworden ist, bleibt ungeklärt, auch die Homepage ist aus dem Internet verschwunden. Hintergrund könnte sein, dass die Babynotfallhilfe in Rheinland-Pfalz ein Zwangsgeld von 12 000 Euro zahlen muss, weil sie dort trotz Verbots gesammelt hatte.
Die Stadt Herne weist darauf hin, dass generell Altkleidercontainer von allen gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlern aufgestellt werden dürfen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Heißt: Die Sammlung muss nach Paragraph18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes drei Monate vor Beginn bei der Stadt angezeigt werden. Der Fachbereich Umwelt prüft dann, ob eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der eingesammelten Alttextilien sichergestellt ist. Stadtsprecher Christoph Hüsken. „Hierzu müssen die Träger der Sammlung unter anderem Angaben über Art, Ausmaß und Dauer sowie Angaben über den Verbleib der zu verwertenden Abfälle vorlegen.“ Bei gewerblichen Sammlungen werde darüber hinaus geprüft, ob öffentliche Interessen der Sammlung entgegenstehen.
Zehn Ordnungsverfahren
Die Organisationen müssen der Stadt außerdem eine Liste der Containerstandorte vorlegen, die dann prüft, ob eine Genehmigung vorliegt, etwa eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen oder Gestattungen für private Flächen. Ohne Liste werde die Sammlung nicht genehmigt, so Hüsken. Doch in diesem Punkt gibt es Streit. Der wird zurzeit vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ausgefochten. Das muss entscheiden, ob die Stadt so eine Liste verlangen darf.
Hüsken: „Steht ein Container unerlaubt auf öffentlichen Flächen, werden zunächst die Aufsteller ermittelt und dann aufgefordert, ihn zu entfernen.“ Es könne auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unerlaubter Sondernutzung eingeleitet werden. Dies sei in zehn Fällen geschehen, unter anderem, weil die Anzeige der Sammlung unvollständig war. Einer dieser Fälle: die Babynothilfe.