Wanne-Eickel. . Ein befristeter Weiterbetrieb des Kraftwerks Shamrock bis Ende April 2013 ist „grundsätzlich möglich“. Sollte das Bundesverwaltungsgericht Mitte November grünes Licht geben, „so kann eine formelle Duldung erfolgen“.

Das teilte NRW-Umweltminister Johannes Remmel am Donnerstagnachmittag mit. Beim Shamrock-Betreiber Eon war die Freude groß. „Wir begrüßen die Entscheidung, sie gewährleistet Versorgungssicherheit“, kommentierte Eon-Sprecherin Franziska Krasnici.

Zur Erinnerung: Der Energie-Riese hatte 2006 eine Stilllegungserklärung für Shamrock zum Ende dieses Jahres abgegeben, weil er damals davon ausgegangen war, dass das neue Kraftwerk Datteln bis zu diesem Zeitpunkt am Netz ist. Nach dem richterlichen Stopp des Großprojekts tat sich für Eon eine Versorgungslücke auf: Da Steag erst ab Herbst 2013 Fernwärme liefern kann und das neue Heizwerk nur im Notfall genutzt werden soll, widerrief Eon die Stilllegungserklärung. Da aber machte das Oberverwaltungsgericht nicht mit, und auch das Land pochte auf das Aus.

Nach mehreren Verhandlungsrunden haben sich Land und Eon nun geeinigt. Mit einer gestreckten Stilllegungsverfügung sei sichergestellt, dass das bestehende Kraftwerk weiterhin Fernwärme erzeugen kann, so der Umweltminister. Um anzufügen: „Dies liegt im Interesse der betroffenen Bevölkerung.“

Eine Hürde aber bleibt noch für Eon: das Bundesverwaltungsgericht. Eon hatte es angerufen, um das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu überprüfen. Eine Entscheidung darüber soll am kommenden Donnerstag fallen. Kippen die Richter die Entscheidung aus der ersten Instanz, ist der Weg für eine Duldung des Kraftwerks in Wanne-Süd frei. Bestätigen sie es, bleibt die Versorgungslücke bis auf Weiteres bestehen.