Bochum/Herne. . Das war kein guter Tag für den Herner Teestuben-Betreiber: Im Vergewaltigungs-Prozess vor dem Bochumer Landgericht hat eine medizinische Gutachterin am Dienstag eindeutige DNA-Spuren präsentiert.

Sowohl auf der Unterhose des Angeklagten als auch auf dem Körper des mutmaßlichen Opfers hat die Sachverständige DNA-Spuren der jeweils anderen Person gefunden. Das erklärte die Medizinerin den Richtern der zuständigen 10. Strafkammer. Nach ihrer Wahrscheinlichkeits-Berechnung sei es nach wissenschaftlichen Standards „praktisch erwiesen“, dass es einen engen Kontakt zwischen beiden Personen gegeben habe.

Angeklagter schweigt

Interessant: Der Angeklagte hatte vor Prozessbeginn erklärt, er habe seine Angestellte niemals angefasst (die WAZ berichtete). Zumindest diese Behauptung scheint nun eindeutig widerlegt zu sein. Auch die heute 36-jährige Frau, die vor Gericht von Anwältin Christiane Aimée Müller vertreten wird, soll die schweren Vorwürfe inzwischen wiederholt haben. Die zur Tatzeit schwangere Hernerin wurde bereits am ersten Verhandlungstag als Zeugin vernommen. Die Öffentlichkeit war für die Dauer ihrer mehrstündigen Befragung jedoch komplett ausgeschlossen worden.

Wie berichtet, wird dem Herner Angeklagten vorgeworfen, die 36-Jährige im Juni 2010 im Keller seiner Teestube geschlagen und dann vergewaltigt haben. Er selbst schweigt zu den Vorwürfen.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass dem Geschäftsmann ein so schweres Verbrechen vorgeworfen wird. Der Herner stand schon einmal vor Gericht, am Ende war das Strafverfahren allerdings eingestellt worden. Damals hatte die Staatsanwaltschaft dem 45-Jährigen vorgeworfen, eine 16-Jährige zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Tatort soll ebenfalls der Keller der Teestube gewesen sein. Der Prozess wird fortgesetzt.