Herne. . Der FDP-Landtagsabgeordnete Thomas Nückel hatte die Landesregierung gefragt, ob sie den Weiterbetrieb des Kohlekraftwerks Shamrock dulden werde. Die Antwort des Umweltministeriums ist nicht eindeutig.
Das Jahresende rückt näher, doch die Frage, ob das Eon-Steinkohlekraftwerk Shamrock in Wanne-Süd auch über 2012 hinaus am Netz bleibt, ist nach wie vor ungeklärt. Auch die Antwort des NRW-Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Thomas Nückel bringt keine Klärung. „Die Antwort hat Radio-Eriwan-Charakter“, so Nückel.
Hintergrund: Eon hatte 2006 eine Stilllegungserklärung zum Ende 2012 abgegeben, weil man damals davon ausgegangen war, dass das neue Kraftwerk in Datteln bis zu diesem Zeitpunkt am Netz ist. Nachdem das Milliardenprojekt gerichtlich gestoppt worden war, tat sich für Eon eine Versorgungslücke auf. Die Steag kann erst ab September 2013 Fernwärme liefern, das Heizwerk, dass auf dem Shamrock-Gelände gebaut worden ist, soll eigentlich nur für absolute Notfälle angeschmissen werden. Außerdem läuft es mit Öl, der Brennstoff muss per Lkw über die Straße angekarrt werden.
2300 Objekte in Herne
Deshalb hatte Nückel im August das Umweltministerium gefragt, ob die Landesregierung bereit wäre, den Weiterbetrieb von Shamrock über 2012 hinaus zu dulden oder ob man eine Versorgung über das ölbefeuerte Heizwerk bevorzuge.
In der Antwort, die der WAZ vorliegt, heißt es unter anderem, dass eine Duldung des Weiterbetriebs rechtlich unter engen Voraussetzungen möglich sei - falls trotz Aufbringung aller zumutbaren Anstrengungen keine legale und zumutbare Möglichkeit bestehe, die Fernwärmeversorgung auf anderem Wege sicherzustellen. Eine weitere Fernwärmeversorgung bis zur angestrebten Lieferung durch die Steag „liegt nach Auffassung der Landesregierung im öffentlichen Interesse“. In Herne sind rund 2300 Objekte betroffen.
Bei der Frage nach dem ölbefeuerten Heizwerk verweist das Umweltministerium auf die Bezirksregierung. „Diese werde prüfen, ob u.a. die von Eon geltend gemachten Kosten für einen Betrieb des Heizwerkes und die in der Anfrage dargestellte Belieferung durch Lkw diese Variante im Sinne der Rechtslage unzumutbar erscheinen lassen“. Dann folgt ein Satz, der einigen Raum für Interpretationen öffnet. „Diesbezügliche Vorgaben der Landesregierung bestehen nicht.“
Thomas Nückels interpretiert ihn in die Richtung, dass ein kleines Loch für Shamrock geöffnet werde. Die Antwort lasse sich auch so verstehen, dass der Bezirksregierung Argumente geliefert werden, um einen Weiterbetrieb zu ermöglichen. Nückel: „Ich hoffe, dass es im Sinne der Betroffenen eine praktikable Lösung geben wird.“