Herne. . Der Lebensmitteldiscounter Aldi hat eine Verkäuferin, gerade aus ihrer dritten Elternzeit zurück, vor die Tür gesetzt: Das Unternehmen legte der 32-Jährigen nach ihrer Rückkehr einen Aufhebungsvertrag vor, den die Frau pflichtschuldig unterzeichnete. Dass sie das schnell bereute, nutzte ihr nichts. Der Vertrag ist gültig, urteilte das Arbeitsgericht.
Die Verkäuferin hat ihren Job in der Aldi-Filiale in Sodingen 15 Jahre lang gerne gemacht, schilderte sie vor Gericht. Dann wurde die zweifache Mutter wieder schwanger. Während ihrer dritten Elternzeit musste sie bereits Hartz IV in Anspruch nehmen, da das Elterngeld für sie, ihre Kinder und den arbeitslosen Ehemann nicht reichte. Deshalb war sie froh, wieder ihren Job bei Aldi antreten zu können, berichtete sie.
Das Gehalt von 1463 Euro Netto habe der dreifachen Mutter Hartz IV erspart, auch wenn es nur knapp 100 Euro mehr im Portemonnaie ausgemacht habe, sagte sie. Aldi aber wollte sie nicht weiterbeschäftigen. Emotional aufgewühlt sei sie gewesen, deshalb habe sie den Aufhebungsvertrag unterschrieben, berichtete sie. Erst zu Hause sei ihr klar geworden, was die Unterschrift bedeute. Die Frau schaltete deshalb den Herner Anwalt Heinrich Hendricks ein, dieser reichte Klage gegen den Aufhebungsvertrag ein.
Lars Kolks, Anwalt des Discounters, machte in der Anhörung klar, dass Aldi kein Interesse daran habe, die 32-Jährige weiter zu beschäftigen. Richter Ulrich Nierhoff sah keine Chance, gegen den Vertrag vorzugehen. Anwalt Hendricks und Mandantin zogen sich deshalb zur Beratung zurück – und entschlossen sich zu einer Einigung. Der Aufhebungsvertrag ist demnach seit 31. Dezember 2011 gültig. Die Mutter ist zudem ab sofort freigestellt, bis 30. Juni bekommt sie ihr volles Gehalt plus anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Jetzt muss sie sich arbeitssuchend melden.