Herne. Beim Bildungspaket und insbesondere bei der Nachhilfe gab es 2011 große Abstimmungsprobleme zwischen Stadt und Jobcenter. Nun spielt sich das Verfahren offenbar langsam ein.

Die bürokratischen Fesseln des Bildungs- und Teilhabepakets machen Herne weiter zu schaffen. Nach dem Scheitern eines zentralen Verfahrens für die Erstattung von Mitgliedsbeiträgen in Sportvereinen zeichnet sich jedoch für den Bereich „Nachhilfe“ zumindest eine Besserung ab, wie aktuelle Zahlen belegen. Und aus dem Bund vernimmt die Stadt starke Signale, dass das gesamte Verfahren für Antragsteller und Behörden vereinfacht werden soll.

Insgesamt 203 Anträge auf Nachhilfe sind bisher bei Jobcenter und Stadt gestellt worden, berichtet Bildungsdezernentin Gudrun Thierhoff. Davon konnten bislang 66 Anträge beschieden werden - 41 positiv, 25 negativ. Von den Bewilligungen entfielen 29 Bescheide auf das Schuljahr 2010/11 und zwölf aufs laufende Schuljahr. Wie berichtet, hatte es 2011 erhebliche Abstimmungsschwierigkeiten zwischen Stadt und Jobcenter gegeben.

Die Gründe für die Ablehnungen seien vielfältig, so Thierhoff. Oftmals liege die Ursache in der „fehlenden Mitwirkung des Antragstellers“. Bisweilen mangelt es aber auch an den Voraussetzungen für die Lernförderung. Der Bund hat u.a. vorgegeben, dass die Schule eine Gefährdung der Versetzung bescheinigen muss und im Falle von Dyskalkulie oder Lese-Rechtschreibschwäche keine Förderung erfolgt. Eine viel zu enge Vorgabe, wie die Stadt findet. Aber: „Wir sind daran gebunden“, sagt die Bildungsdezernentin.

Große Irritationen gab es noch in anderer Hinsicht. Die Kosten für die Nachhilfe sollen laut Bund „angemessen“ und die Anbieter „geeignet“ sein. Diese schwammigen Begriffe hat die Stadt so definiert: Bei Einzelunterricht sind für die Stadt 10 Euro (Erteilung durch Schüler) bzw. 14 Euro (Student, Lehrer, gewerblicher Anbieter) akzeptabel, bei Gruppenunterricht 6 bzw. 10 Euro. Stichwort „geeignet“: Zurzeit erkennt die Stadt acht Nachhilfe-Anbieter aus Herne und Umgebung an. Vier Anbieter werden noch geprüft, in zwei Fällen gab es eine Ablehnung. Darüber hinaus gibt es auch Anforderungen an Nachhilfe erteilende Schüler (Bescheinigung der Schule), Studenten (Lehramtsstudium in dem jeweiligen Fach) und Lehrer (fachlich geeignet, nicht an der selben Schule wie der Antragsteller). Ab dem Schuljahr 2012/13 will die Stadt mit einer „Positivliste“ arbeiten, auf der die anerkannten Nachhilfeanbieter aufgelistet sind.

Und dann gibt es noch die ganz große Hoffnung auf den „Globalantrag“: Aus dem Bund gebe es Signale, so die Stadt, dass nicht mehr jede der fünf Leistungen des Bildungspakets gesondert beantragt werden muss, sondern in einem einzigen Schritt.