Bochum/Herne. . Der Vertreter, der einen 14-Jährigen im Lago sexuell missbrauchte, erhält die Mindeststrafe: zwei Jahre Haft auf Bewährung plus 6000 Euro Schmerzensgeld. Das Opfer ist schwer traumatisiert

Keine Regung, kein Mitgefühl: Im Prozess um die Vergewaltigung eines 14-jährigen Schülers im Lago hat der Angeklagte die Urteilsverkündung am Freitag völlig emotionslos über sich ergehen lassen.

„Es tut mir Leid.“ Mehr als diese vier Worte waren dem 51-jährigen Vertreter aus Warstein nicht mehr über die Lippen gekommen. Dabei ist sein Opfer noch immer schwer traumatisiert.

Wie am Freitag bekannt wurde, musste sich der Herner während seiner nicht-öffentlichen Zeugenvernehmung sogar vor Ekel übergeben. „Er hat gezittert, musste rauslaufen“, sagte Staatsanwältin Nicole Abts in ihrem Plädoyer. Auch die Anwältin des 14-Jährigen glaubt, dass der Jugendliche weitere psychotherapeutische Hilfe nötig haben werde. „Das war keine Bagatelle“, sagte sie an die Adresse des Angeklagten.

Wie berichtet, war der 51-Jährige am 26. Juli vergangenen Jahres von Warstein nach Herne gefahren. Sein Ziel war die Lago-Therme im Gysenberg. „Das ist ein weit bekannter Schwulentreff“, sagte sein Verteidiger im Plädoyer. „Deshalb ging er auch davon aus, dass es dort zu homosexuellen Handlungen kommt.“ Er sei schließlich unter Gleichgesinnten gewesen.

Der 14-jährige Schüler war durch Zufall in der Bio-Sauna (50 Grad) gelandet. Als er kurz einnickte, wurde er begrapscht, später oral vergewaltigt. „Ey, seid ihr schwul“, soll der Junge noch gerufen haben, bevor er die Sauna fluchtartig verließ.

Es waren damals noch mehr Männer in der Sauna, auch unter ihnen soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Dem Schüler hat keiner von ihnen geholfen. Die Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistungen verliefen jedoch im Sande. Es war offenbar keine eindeutige Identifizierung mehr möglich.

Der Angeklagte war nach der Tat zunächst in die Cafeteria, dann in eine gemischte Sauna gegangen. Dort wurde er von der Polizei aufgespürt und abgeführt. Vor Gericht hatte er die Tat zunächst bestritten, dann bagatellisiert, zuletzt aber doch noch gestanden.

Die Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, die verhängt wurde, entspricht der Mindeststrafe.