Herne. . Zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate muss sich seit Montag ein Teestuben-Besitzer aus Sodingen vor dem Bochumer Landgericht verantworten.

Erneut steht auf der Seite der Vorwürfe ein Sex-Verbrechen: Diesmal soll der Gastronom eine schwangere Frau vergewaltigt haben.

Dunkler Keller, ungewollte Küsse, panische Angst: Staatsanwältin Nicole Abts wirft dem 45-Jährigen vor, in den frühen Morgenstunden des 25. Juni 2010 in seiner Teestube über eine seiner Bedienungen (35) hergefallen zu sein. Der verheiratete Mann soll zunächst den Kavalier gespielt und der Frau mit Blick auf die vorgerückte Stunde angeboten haben, im Keller der Teestube zu übernachten. Unten angekommen, soll er sie bedrängt und begrapscht und versucht haben, sie zu küssen. Aus Wut über Ablehnung soll er ausgerastet sein, auf die Schwangere eingeprügelt, sie auf die Toilette gezerrt und dort vergewaltigt haben.

Zum Prozessauftakt vor der 10. Strafkammer berief sich der Angeklagte auf sein Schweigerecht. Bis zum 19. Dezember wollen der Teestuben-Mann und sein Verteidiger Henry Alternberg nun beraten, ob und wie sie sich erklären werden. Hätte der Mann das Wort ergriffen, wären möglicherweise Unschuldsbeteuerungen zu hören gewesen. Anders ist es kaum zu erklären, dass der 45-Jährige nach Verlesung der Anklage wütend und fluchend vor sich auf den Tisch schlug.

Fest steht: Die Belastungszeugin ist nicht vernehmungsfähig. Die 35-Jährige ist erneut schwanger, es besteht das akute Risiko einer Fehlgeburt. Rückblick: Erst im Mai war am Landgericht Bochum ein Vergewaltigungsprozess aus Mangel an Beweisen gegen eine Geldbuße von 2000 Euro eingestellt worden. Damals sollte der Gastronom (ebenfalls im Keller der Teestube) eine 16-jährige Schülerin vergewaltigt haben.

Im aktuellen Fall gibt es geradezu erdrückende Indizien: Gefundene DNA-Spuren am Körper der Frau und an der Unterhose des 45-Jährigen sollen übereinstimmen.