Herne. .

Schnell ist man klamm - und nicht selten überschuldet. Die Schuldnerberatung Herne empfiehlt im Falle eines Falles die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos.

Der Schock sitzt nicht selten tief: Der Kontostand zeigt rote Zahlen, und es ist keine Besserung in Sicht. Überschuldung ist nicht nur eine Sorge der einkommensschwachen Haushalte, sondern auch da, wo der Euro etwas lockerer in der Tasche sitzt. Das sagt die Schuldnerberatung Herne e.V. und empfiehlt für den Fall der Fälle ein Pfändungsschutzkonto, kurz: P-Konto. Drohe eine Pfändung, sei das Geld ab 1. Januar 2012 nur noch dort wirklich geschützt.

Das Pfändungsschutzkonto ist ein spezielles Girokonto, „eine Sicherung der Existenz“, unterstreicht Susanne Wolf, Geschäftsführerin der Schuldnerberatung. Ein bestimmter Betrag sei dabei vor Pfändung geschützt, bei einer Einzelperson ohne Unterhaltspflichten etwa ein Betrag in Höhe von 1028,89 Euro. Dieser Betrag erhöht sich mit jeder weiteren Unterhaltspflicht.

Das Geld ist dann für einen Monat gesichert. Falls am Ende noch etwas übrig bleiben sollte, wird dieser Betrag dann noch mal für einen zusätzlichen Monat geschützt. Jede Person darf nur ein P-Konto führen, und es ist unmöglich, mehr als eins zu haben. „Es ist vor allem Leuten zu empfehlen, bei denen in absehbare Zeit keine finanzielle Besserung in Sicht ist“, erläutert Wolf. Einen Haken aber hat die Sache: Eine Meldung an die Schufa erfolgt in der Regel automatisch. Und das aktuelle Girokonto sollte sich im Guthaben befinden. Bei einem überzogenen Konto dagegen sollte vor Einrichtung des P-Kontos eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kreditinstitut getroffen werden.

Die Schuldenberatung rät in jedem Fall zu einem Beratungsgespräch, bei dem geklärt werden kann, ob es sich anbietet, ein Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Betroffene benötigen dann eine Bescheinigung, die von Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger und Schuldnerberatungsstellen ausgegeben wird.