Wie in anderen Städten ist auch in Herne die Nachfrage nach Leistungen aus dem Bildungspaket deutlich angestiegen. An der Bewertung dieses „bürokratischen Monsters“ (Sozialdezernent Nowak) ändert sich dadurch aber wenig.

Fakt bleibt: Das Regelwerk verlangt Bedürftigen und Behörden viel zu viel ab. Natürlich muss man von den Beteiligten Flexibilität (Stadt und Jobcenter) und Eigeninitiative (Hartz-IV-Empfänger) erwarten können. Doch jenseits dieser Anforderungen hat der Gesetzgeber die Pflicht, einen passenden Rahmen für das zu gestalten, was das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Hier hat der Bund kläglich versagt. In einem Punkt (Fristen für rückwirkende Erstattungen) wurde bereits zurückgerudert. Es dürfte nicht die letzte Korrektur bleiben.

loc