Bochum. Zwei gucken ins Publikum, halb beschämt, halb aufmunternd. Vielleicht zu Mutter, Vater oder Freundin. Bis zu drei Jahren und drei Monaten müssen die jungen Herner im Gefängnis bleiben, weil sie auf den Autobahnparkplätzen „Bladenhorst“ in Castrop-Rauxel Homosexuelle ausraubten.
Das Urteil der Bochumer Jugendstrafkammer lässt keinen Zweifel an der Schuld der überwiegend geständigen Angeklagten. Brutal und hinterhältig haben die 16 bis 19 Jahre alten Angeklagten mit ihrer Raubserie den Einstieg in die schwere Kriminalität gefunden. Hatten die Verteidiger in ihren Plädoyers noch Ansätze für Milde finden wollen, sah das Gericht angesichts der Tatausführungen keinen Raum dafür. „Da war eben ein Totschläger im Einsatz, der lässt sich nicht weg reden“, stellte Richter Johannes Kirfel in der Urteilsbegründung fest. Zwei Angeklagte bekamen Bewährung, der Rest muss erst einmal sitzen.
Aufsehen hatte die Raubserie im vergangenen Sommer erregt. Am 7. Juli hatte die Polizei reagiert und mehrere der Angeklagten kurzzeitig festgenommen. Trotzdem machten einige noch weiter, offenbar war ihnen der Ernst ihrer Lage da noch nicht bewusst. Oder die Masche erschien ihnen zu lukrativ. Ihre Opfer suchten sie sich auf den beiden A 42-Parkplätzen an der Abfahrt „Bladenhorst“ aus, die als Schwulentreffpunkt überregional bekannt sind. „Die wussten genau, dass kaum einer Anzeige erstattet, weil er sich nicht als homosexuell outen will“, erzählt ein Opfer.
Angeklagt und verurteilt wurden insgesamt fünf Überfälle. Brutalität bescheinigte das Gericht den Tätern. Mit Totschläger, Messer oder Reizgas drohten sie ihren Opfern, überwältigten sie und raubten ihnen Geld oder Handy. Keine große Beute, die sie nach Hause brachten. Und keine besonders mutige Tat angesichts ihrer Überzahl.
Allesamt, so Richter Kirfel, stammen die Angeklagten aus schwierigen familiären Verhältnissen, manche sogar „aus dramatisch schlechten“. Eine Verteidigerin hatte bemerkt, dass sie alle vaterlos aufgewachsen seien, ihnen ein Vorbild gefehlt habe. Doch diesen Ausweg wollte das Gericht den jungen Leuten, die alle schon Kontakt mit der Strafjustiz hatten, nicht anbieten. Kirfel: „Irgendwann ist jeder selbst für sich verantwortlich und kann die Schuld nicht mehr den Eltern zuschieben.“
Hoffnung versucht ein Jugendgericht auch zu vermitteln: Die Verurteilten hätten jetzt die Chance, in geschlossenen Strukturen schulisch und beruflich etwas zu erreichen, was sie in Freiheit nicht geschafft haben