Herne. .

Widersprüche gegen Gebührenbescheide für Straßenreinigung und Müllabfuhr sind bei Entsorgung Herne eingegangen. Ob Haus- und Wohnungsbesitzer tatsächlich Geld zurückbekommen, wird für den Einzelfall geprüft.

Sollte man vielleicht einfach mal die Kirche im Dorf lassen? Das fragt sich Bernd West­e­meyer, Chef von Entsorgung Herne, wenn Bürger Teile der Straßenreinigungs- und Müllabfuhr-Gebühren zurückfordern. Nicht alle Haus- und Wohnungsbesitzer sind mit den geforderten Beträgen einverstanden. Schließlich hatten Schnee und Eis in den letzten Wochen des vergangenen Jahres den reibungslosen Ablauf der Entsorgungsdienste in vielen Herner Straßen erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht.

Für die Zeit, in der Entsorgung Herne ihre Leistungen nicht oder nur vermindert bereitstellen konnte, möchten manche Immobilienbesitzer nun nicht zahlen. Ende Januar verschickte der städtische Betrieb die Bescheide über fällige Gebühren.

„Wir haben Widersprüche vorliegen“, räumt Bernd Westemeyer ein, „meistens geht es dabei aber um eigentlich vernachlässigbare Beträge von sechs, sieben Euro.“ Nun müssten die Einzelfälle geprüft werden. Dabei seien Straßenreinigung und Winterdienst von der Müllabfuhr zu unterscheiden. So sieht die Straßenreinigungssatzung der Entsorgung Herne eine anteilige Erstattung der Gebühren vor, wenn die Reinigung oder Räumung der Straße für mehr als einen Monat eingestellt werden musste. Wird jedoch die Abfallentsorgung unterbrochen, wie es in der Zeit um Weihnachten der Fall war, besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren.

Manch eine Einzelfallprüfung kommt zu dem Schluss, dass dem Immobilieneigentümer eine Rückerstattung eines Teils der Straßenreinigungs-Gebühr zusteht. Dass viele Eigentümer tatsächlich einen solchen Antrag stellen, kann Westemeyer trotzdem nicht nachvollziehen. „Die Reinigungskosten hängen von der Frontgröße des Grundstücks ab. Bei zehn Metern macht das eine Jahresgebühr von gerade einmal 34,70 Euro“, rechnet er vor. „Wenn man da einen Monat erstattet bekommt, ist der Betrag marginal. Ob es das Wert ist?“

Wer auf eine Rückerstattung bei der Abfallgebühr hoffe, habe laut Entsorgungs-Chef Westemeyer hingegen schlechte Karten. „Bei Schnee und Eis kamen wir einfach nicht mit der Abholung nach. Das war für die Betroffenen verständlicher Weise nicht schön“, bedauert er. „Aber wir haben unsere Leistungen ja erbracht – wenn auch verspätet.“