Herne. .
Eine 89-Jährige konnte nach einem Sturz keine Verbindung zum ASB-Vest aufnehmen. Mit gebrochenem Oberschenkelhals wartete sie anderhalb Stunden auf Hilfe, die sich sich selbst beschaffte. Der ASB-Vest spricht von einem technischem Versagen.
Als Melanie J. in ihrer Wohnung auf der Ernststraße stürzt, liegt sie hilflos auf dem Boden und kann sich kaum bewegen. Zum Glück wird ihr schnell jemand helfen. Sie hat ja vorgesorgt und extra für solche Fälle einen Notrufsender an ihrem Handgelenk. Sie drückt auf den Notrufknopf und weiß: Gleich meldet sich ein Mitarbeiter des ASB auf der Basisstation und fragt, was passiert ist. Sofort wird er seine Kollegen rausschicken. Sie haben einen Schlüssel zu J.s Wohnung und werden binnen weniger Minuten bei der 89-Jährigen sein, um sie in ein Krankenhaus zu bringen.
J. wartet, doch es passiert nichts. Niemand meldet sich über die Basisstation, niemand kommt. Sie drückt den Knopf wieder und wieder, ruft um Hilfe. Nichts rührt sich. Niemand hilft ihr. Vollkommen verzweifelt versucht J. auf anderem Weg Hilfe zu holen. Mit gebrochenem Oberschenkelhals und starken Schmerzen kriecht sie auf dem Boden Richtung Telefon. Nach eineinhalb Stunden schafft sie es dann, eine Verwandte anzurufen, die den Notarzt verständigt. „Der Notarzt hat auch noch ‘mal auf den Knopf gedrückt, und es hat sich immer noch nichts getan“, schildert die Tochter der Gestürzten.
Die Tochter will wissen, warum der zuständige ASB-Vest nicht auf die Notrufe der Mutter reagiert hat und schreibt einen Brief an Geschäftsführer Uwe Klaus. Die Antwort erfolgt zunächst schriftlich durch seine Kollegin: Die Hausnotrufgeräte des ASB würden in der Regel bei einer Fehlfunktion von selbst einen „technischen Alarm“ an die Hausnotrufzentrale melden. Ein ASB-Mitarbeiter versuche daraufhin, den Kunden oder von ihm angegebene Bezugspersonen telefonisch zu kontaktieren, um den Fehler zu beheben.
Laut ASB sei von J.s Gerät kein technischer Alarm eingegangen. Das Gerät funktioniere einwandfrei. Dies sei auch telefonisch durch die Bezugspersonen bestätigt worden, behauptet der ASB weiter. Die Schreiberin vermutet vielmehr, dass Frau J. die Stecker nicht korrekt angeschlossen habe. Zudem hätte Frau J. einmal pro Woche zusätzlich zur technischen Überwachung auch noch einen Testalarm ausführen sollen.
Beim Anschluss der Notrufgeräte werde jeder Kunde ausdrücklich auf die Notwendigkeit des wöchentlichen Testalarms hingewiesen, heißt es in dem Schreiben. „Das stimmt nicht“, behauptet Tochter Brigitte P. Und sie hat recht, bestätigt Geschäftsführer Klaus. Sowohl Melanie J. als auch ihre Schwester, die auch den Notrufdienst beim ASB genutzt hat, wurden nicht auf solch einen Testalarm hingewiesen. Gäbe es diese Vereinbarung, bleibt die Frage: Hätte der ASB nicht schon nach dem ersten überfälligen Testalarm bei Frau J. nachfragen und das Gerät überprüfen müssen?
„Das Schreiben war unglücklich formuliert von der Kollegin“, räumt Klaus ein. „Die Technik hat versagt. Das Notsignal ging nicht raus. Wir bedauern das sehr“, gesteht der Geschäftsführer den Fehler letztendlich ein.
Bei der Technik sei der ASB auf einen externen Anbieter angewiesen. Den Namen wollte Klaus allerdings nicht preisgeben. „Bei wem ich die Technik einkaufe, muss ich intern klären“, nimmt er seinen Anbieter in Schutz. Dabei habe dieser laut Klaus die Möglichkeit gehabt, die Geräte aus der Ferne zu warten, regelmäßige Testanrufe zu machen, um so Fehler rechtzeitig zu erkennen. „Der Anbieter hatte theoretisch die Möglichkeit, sie praktisch aber nicht genutzt“, lautet der Vorwurf des Geschäftsführers. Trotzdem hält der ASB seinem Anbieter die Treue. Jedoch sei nun vereinbart, dass der ASB selbst auf die Geräte zugreifen und eine Fernwartung vornehmen könne.
Für Frau J. kommt die neue technische Kontrolle zu spät. Sie hat den Notrufdienst beim ASB gekündigt. Aufgrund der Folgen des Sturzes lebt sie nun in einem Altenheim.