Herne. .

Immer mehr Menschen in Herne werden von der Stadt unterstützt, weil ihre Rente nicht zum Leben ausreicht oder sie bereits in jüngeren Jahren „erwerbsgemindert“ sind, etwa als Schwerstbehinderte.

Die so genannte „Grundsicherung“ wurde 2003 eingeführt. Inzwischen wird sie von 1705 Herner Männern und Frauen in Anspruch genommen, wie der Jahresbericht des städtischen Fachbereichs Soziales darlegt. Das sind 35 Personen oder 2,28 Prozent mehr als im Vorjahr. Die meisten leben in den eigenen vier Wänden.

Zielgruppe des damals neuen Gesetzes waren vor allem ältere Menschen, die nicht nach Sozialhilfe fragten, weil sie befürchteten, ihre Kinder würden sonst belastet. Dieser Gruppe gehe es jetzt deutlich besser, sagt Brigitte Bartels, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Soziales. Die „verschämte Altersarmut“ gehe zurück, denn berechtigte Ansprüche könnten nun ohne Scheu geltend gemacht werden.

Bartels sieht aber einen ernst zu nehmenden Trend: „Innerhalb von drei Jahren ist die Zahl der Bezugsberechtigten in Herne um 300 gestiegen. Und sie wird wohl weiter zunehmen.“ verantwortlich dafür seien die geringen Renten von Hartz IV-Empfängern und Menschen mit unterbrochener Erwerbstätigkeit, die dann mit der Grundsicherung ergänzt werden. „Außerdem gibt es im Moment noch viele Knappschaftsrenten.“ Diese hohen Renten verschwinden aber mehr und mehr mit den ehemaligen Bergleuten. Demografisch betrachtet nimmt gleichzeitig die Zahl der älteren Menschen zu und damit die Menge der potenziellen Empfänger der Grundsicherung.

Aus der Stadtkasse wurden im letzten Jahr 7,92 Millionen Euro an Grundsicherung (nach 4. Kapitel SGB XII) gezahlt, das waren 609 000 Euro mehr als im Jahr davor. Eine schwere Last für die Kommune, zumal auch andere Sozialausgaben steigen. Etwa der Anteil, den die Stadt für die Unterkunft von Hartz IV aufbringen muss. An den 38,9 Millionen Euro insgesamt sei der Bund nur mit 9,8 Millionen gleich 23 Prozent beteiligt gewesen, kritisiert Brigitte Bartels. „Hier bedarf es dringend einer höheren prozentualen Beteiligung zur Entlastung der Kommunen.“