Ab 2013 sollen die Rundfunkgebühren nicht mehr geräteabhängig erhoben werden. Im privaten Bereich bedeutet dies, dass für jede Wohnung vom Inhaber der Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro monatlich entrichtet werden muss.

Im nicht privaten Bereich erfolgt die Berechnung der Gebühr nach einer Gebührenstaffel. Für jede Betriebsstätte wird für den Inhaber eine von der Zahl der dort Beschäftigten abhängige Gebühr fällig. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Grundbeitrags von 17,98 Euro monatlich.

Bei bis zu vier Mitarbeitern wird ein Drittel des Rundfunkbeitrags fällig, bei fünf bis 14 Beschäftigten ein ganzer Beitrag. Bei 15 bis 49 Beschäftigten muss der Inhaber zwei Rundfunkbeträge entrichten, bei 50 bis 249 Beschäftigten vier. Die Staffelung setzt sich weiter fort. Für Betriebsstätten mit 20 000 Beschäftigten und mehr sind schließlich 150 Beiträge fällig. Unabhängig davon werden für jedes Hotel- und Gästezimmer, jede Ferienwohnung und jedes Kraftfahrzeug ein Drittel der Gebühr fällig.