„Gesetz ist Gesetz“: Seit einem Jahr dürfen Minderjährige nicht mehr ins Sonnenstudio. Die WAZ hat sich in den Solarien der Stadt umgehört – eine Bestandsaufnahme
Brutzeln bis der Arzt kommt, oder auch nicht – das war einmal, zumindest für Minderjährige. Seit dem 31. Juli des vergangenen Jahres ist es UV-Hungrigen unter 18 Jahren verboten, ins Solarium zu gehen. Dafür, dass für sie die Röhren kalt bleiben, sorgt Paragraf 4 im „Gesetz zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“, kurz NiSG.
Die Unternehmerin Maria Lionetti-Metz – die Zeitung „Welt am Sonntag“ betitelte sie mal als die „Sonnenkönigin von Herne“ – betreibt nicht nur zwei Sonnenstudios in der Emscherstadt, sie vertreibt außerdem Sonnenbänke des nach ihren Angaben weltweit führenden Herstellers. In ihrem Unternehmen haben sich seit dem Verbot vor einem Jahr „keine gravierenden Einbußen“ ergeben. Den Umsatzverlust in den Solarien beziffert sie auf drei Prozent.
„Die Quote derjenigen unter 18, die Einlass gefunden haben war eh gering und dann nur mit Zustimmung der Eltern“, sagt Lionetti-Metz. Außerdem hätten junge Leute auch nicht immer die entsprechenden finanziellen Möglichkeiten.
Auch im „Happy Sun“ an der Edmund-Weber-Straße würde das NiSG „nicht ins Gewicht“ fallen. „Bemerkbar hat es sich schon gemacht“, sagt die Betreiberin. In ihrem Studio in Essen schon eher: „Es gibt mehr junges Volk dort.“
Im „Sunpoint“ an der Bahnhofstraße sieht die Mitarbeiterin ebenfalls keinen Grund zur Beunruhigung: „Ein bisschen haben wir es schon gemerkt.“ Also, alles noch im grünen Bereich, auch wenn früher schon viele 17-Jährige zum Bräunen gekommen seien.
Im „Sunpoint“ am Aschebrock spricht Mitarbeiterin Jenny Skrzytczyk hingegen von einem Fünftel weniger in der Kasse: „Das merkt man auf jeden Fall.“ Viele Jugendliche würden es trotzdem versuchen, kämen teilweise mit ihren Eltern, die vor Ort ihr Einverständnis gäben. Aber: „Ohne Ausweis geht gar nichts. Schicht im Schacht.“ Da würden auch gefälschte Schülerausweise und Betteln nicht helfen. Immerhin, so Skrzytczyk, gebe es beim ersten Verstoß gegen das Gesetz eine Geldstrafe, beim zweiten folge die Ladenschließung.
Auch im Sunpoint an der Bahnhofstraße haben Minderjährige schon gemeckert. „Aber das nützt nichts. Gesetz ist Gesetz“, sagt die dortige Mitarbeiterin, die nur Personalausweis oder Führerscheine als Altersnachweis akzeptiert.
Alle befragten Sonnenstudios wollen zuvor ohnehin nur Kunden ab 16 Jahren unter die Röhren gelassen haben, und auch dann nur mit der Einverständniserklärung der Eltern, die teilweise sogar gleich vor Ort unterschrieben werden musste.
Im Sonnenstudio „Sunshine“ an der Bochumer Straße war zusätzlich sogar eine Bescheinigung vom Hautarzt erforderlich. Nur aus medizinischen Gründen durften sich Minderjährige dort unter die Höhensonne legen.
So hat es bis zum Verbot auch das „Sunpoint“ an der Bahnhofstraße gehalten. Kunden unter 18 Jahren hätten dort auch nur einmal pro Woche und nur für begrenzte Zeit unter die Sonnenbank gedurft. Außerdem habe man sich entsprechende Atteste bei den Hautärzten telefonisch bestätigen lassen.
„Wir haben auch vor dem Verbot gute Kontrollmechanismen gehabt“, sagt Maria Lionetti-Metz. So sei jeder Kundenbesuch in ihren Sonnenstudios protokolliert worden. Die Unternehmerin zählt außerdem auf ihre Mitarbeiter, die sie zu Schulungen schicke, wo sie zu Solariumfachkräften ausgebildet werden. „Ich hoffe, dass es irgendwann eine klassische Ausbildung gibt“, sagt Lionetti-Metz und betont noch einmal die positiven Effekte von UV-Strahlen sowohl im physischen (etwa Akne) als auch im psychischen (Lichttherapie) Bereich.