Herne. .
Die Polizei sucht mit Hilfe eines Phantombildes einen Mann, der am Freitag, 13. August, zwei Supermärkte überfallen haben soll.
Am 13. um 5.50 Uhr trat der unmaskierte Räuber an eine Mitarbeiterin des an der Dorstener Straße 425 in Bochum gelegenen Discountmarktes heran. Die Frau war gerade im Begriff, das Geschäft zu öffnen. Unter Vorhalt eines Messers zwang er sie, die Alarmanlage zu deaktivieren, den Tresor zu öffnen und das Bargeld in eine schwarze Baumwolltasche zu packen. Anschließend flüchtet der Räuber mit einem dunklen Opel mit Herner Kennzeichen.
Zu einem zweiten Überfall, so berichtet die Polizei, kam es am 13. August gegen Ladenschluss in dem Supermarkt an der Poststraße 70. Der Räuber gab sich zunächst als normaler Kunde aus und legte Lebensmittel auf das Warenband der Kasse. Nachdem er bezahlt hatte, zog er ein Messer und bedrohte die Angestellten im Kassenbereich. So erzwang er die Herausgabe des Bargeldes aus der Kasse. Unter Vorhalt seines Messers bugsierte er dann die drei anwesenden Angestellten ins separate Geschäftsbüro. Hier schloss er sie ein und verließ die Filiale. Ein Zeuge konnte den Täter zu Fuß über die Poststraße in Richtung Herner Straße flüchten sehen und verständigte die Polizei. Diese befreite die eingeschlossenen Angestellten.
Die Kriminalpolizei geht mittlerweile davon aus, dass es sich bei beiden Taten um ein und den selben Mann handelt. Der Täter soll um die 50 Jahre alt, etwa 1,80 Meter groß und von stabiler Statur mit Bauchansatz gewesen sein. Er habe kurzes, graues Haar und soll nach Zigarettenrauch gerochen haben. Er soll akzentfreies Deutsch gesprochen haben. Bei einer Tat trug er eine graue Baseballkappe, bei der anderen eine Sonnenbrille. Das Messer wird mit einer 20 cm langen Klinge beschrieben. Beide Tatorte liegen an der Stadtgrenze nach Herne.
Von dem Räuber liegt nunmehr ein Phantombild vor, mit dem die Polizei nach ihm fahndet. Wer kennt diesen Mann? Die Ermittler des Bochumer Kriminalkommissariats 13 bitten unter der Rufnummer 0234/909 41 31 (-44 41 außerhalb der Geschäftszeit) um Zeugenhinweise.