Google fotografiert demnächst wieder für „Street View” in Herne. Die Stadt wartet mit einer Reaktion ab. Hausbesitzer können sich schützen.
Ein schwarzer Opel, sportlich, mit einem gut einen Meter hohen Stativ samt Kamera: Der Fotowagen von Google wird zwischen März und April wieder durch Herne touren. Bereits im Spätsommer der letzten beiden Jahre war das Fahrzeug in Herne, um Fotos für Googles geplante 360-Grad-Landkarte „Street View” zu sammeln. Wie Google Deutschland bestätigt, werden im Frühling nun die letzten Bilderlücken geschlossen.
Ratingen verlangt
Sondernutzungsgebühr
Street View ist das neueste Projekt der weltweit meistgenutzten Internetsuchmaschine Google. Eine „begehbare” Landkarte für die ganze Welt. Seit 2007 ist es im Internet auf www.maps.google.de möglich, die USA mit Street View zu besuchen. Mit dem Computer kann man wie ein normaler Passant über Straßen flanieren, Gebäude betrachten und sogar in den Himmel blicken. Es folgten 17 weitere Länder, mit Deutschland soll Ende 2010 das 19. Land hinzukommen.
Doch das Abfotografieren von Google ist nicht unumstritten. Die Stadt Ratingen hat Ende letzten Jahres beschlossen, von Google Geld zu verlangen. Eine „Sondernutzungsgebühr” von 20 Euro pro gefilmten Kilometer. Herne hat dies bislang noch nicht geplant. „Google will die Städte vor einem Fototermin benachrichtigen, was noch nicht geschehen ist”, sagt Christoph Hüsken vom Presseamt der Stadt Herne.
Zwar wisse man, dass Google in den nächsten zwei Monaten erneut in Herne fotografieren will, doch erst wenn Google sich meldet, wolle die Stadt die rechtlichen Grundlagen prüfen und gegebenenfalls einschreiten.
Im Kern geht es um die Frage, ob der Google-Fotowagen wie ein normaler Verkehrsteilnehmer zu behandeln ist oder das Ablichten eine Sondernutzung der Straße ist und Geld kostet. Google wähnt sich dabei auf der sicheren Seite. Der Wagen halte sich an die Verkehrsvorschriften und fahre nie zu langsam.
Rechtsgutachten sieht
Datenschutz eingehalten
Ein genaues Datum für die Fotofahrten in Herne kann man laut Google Deutschland aber nicht terminieren. Man wolle möglichst authentische Straßenzüge ablichten und die Bürger nicht vorwarnen. Außerdem komme es auf schönes Wetter an. Selbst zu den Straßen, die befahren werden, macht Google bislang keine genauen Angaben.
Doch nicht nur beim Ablichten der Straßenzüge ist die Rechtslage sehr unsicher, noch ist nicht endgültig geklärt, ob Google Street View das Bundesdatenschutzgesetz verletzt oder nicht. Ein von Google eigens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Instituts für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover sieht keine Verletzung beim Datenschutz.
Ein neues Gutachten des Karlsruher Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft im Auftrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz widerspricht dem. Es bemängelt vor allem, dass die Bilder von Google auf einer Höhe von drei Metern aufgenommen wurden. Höher als Passanten blicken können.
Hausbesitzer und Mieter können sich vor dem Fotografieren ihrer Häuser nicht schützen. Die Veröffentlichung der Bilder im Internet lässt sich aber verhindern. Google hat den Bürgern in Deutschland durch die vielen Proteste von Datenschützern Zugeständnisse gemacht. Grundsätzlich muss Google Personen unkenntlich machen und Nummernschilder verwischen.
In Deutschland können Hausbewohner aber auch, im Gegensatz zu den anderen 18 Ländern, schon im Vorfeld das Bild ihres Hauses löschen lassen. Dazu müssen sie eine E-Mail oder einen Brief an Google schicken (siehe Infokasten).
Anschließend wird das Haus von der begehbaren Landkarte verbannt. Zurück bleibt ein schwarzer Fleck.