Herne. Eine Zustellerin aus Herne bringt nach dem Ende ihres Teilzeitjobs das Betriebskonzept der Post auf den Prüfstand. Mit einer Abfindung ist sie ganz und gar nicht einverstanden.

Zum Jahresende 2009 lief es aus, das „Betriebskonzept Zustellung in kompakten Gebieten”, wie die Deutsche Post AG gut 19 000 Briefzustellungsbezirke in Großstadt- und Ballungsgebieten nennt. Parallel dazu endeten auch zahlreiche bis dahin befristete Arbeitsverträge der Zustellerinnen und Zusteller. Darunter auch der von Christine Spellerberg aus Horsthausen, die kurz vor dem Jahreswechsel in ihrem Fahrradrevier im Bereich Wiescher-/, Sodinger- und Schillerstraße auf Abschiedstournee ging.

Viereinhalb Jahre lang hatte die allein erziehende Mutter einer Tochter zur vollen Zufriedenheit ihrer „Kundschaft” die Post, aber auch umfangreiches, von der Post befördertes Werbematerial zugestellt. Nebenbei jobbt sie noch zweimal in der Woche als Teilzeitkraft im Lago, „um überhaupt über die Runden zu kommen,” wie die 45-Jährige am Rande ihres Gütetermins vor dem Arbeitsgericht dieser Zeitung erläuterte. Als Teilzeitbeschäftigte mit etwas mehr als 1000 Euro im Monat kam die beliebte Zustellerin ohne einen Zusatzjob nicht aus.

Mit dem Bonner Arbeitsrechtler Volker Buchholz (Beamtenbund und Tarifunion) zog sie vor das Arbeitsgericht und beruft sich dort auch darauf, dass die Post ihr Konzept „mit dem Ziel, die Zustellung in kompakten Gebieten montags bis samstags bis ca. 13 Uhr zu beenden und somit ein tragfähiges Kundenbindungsinstrument zu schaffen,” mittlerweile über den 31. Dezember 2009 hinaus verlängert hat.

Die Zustellerin, seit Jahr und Tag in einem „kompakten Gebiet” teilzeitbeschäftigt, versteht nicht, warum dann ihr Arbeitsvertrag mit einem Grundlohn von 9,80 € pro Stunde sowie geringfügigen Überstundenzuschlägen nicht ebenfalls verlängert wurde.

Personalbedarf gibt's reichlich, wie auch andere Zusteller gegenüber dieser Zeitung bestätigten. So wurde Klägerin Spellerberg parallel zur Mitteilung, dass ihr Job zum Jahresende ende, empfohlen, sich doch bei der Posttochter „First Mail” zu bewerben. Dort wird der bisherige Mindestlohn von 9,80 € zwar auch garantiert, aber nur für die Zeit von drei Monaten. Und nachdem das Bundesverwaltungsgericht unlängst den Mindestlohn bei der Post als rechtsunwirksam kippte, droht nach drei Monaten wohl der Absturz auf Stundensätze zwischen sieben und acht Euro.

Mit einer Abfindung von 2500 Euro, angeboten von Post-Justiziar Nagelsmeier, war Christine Spellerberg denn auch nicht einverstanden. Auch Richter Nierhoff stufte das „Betriebskonzept”, festgehalten in einer „gemeinsamen Erklärung des Vorstands der Deutschen Post AG, des Gesamtbetriebsrats der Deutschen Post AG und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vom 11. September 2006 als "nicht eindeutig” ein. Ende April will das Gericht über die Kündigungsschutzklage entscheiden. (AZ 5 Ca 3655/09)