Bochum/Herne. Ein Herner zeigt einen Wohnungsüberfall an, nennt den mutmaßlichen Täter sogar beim Namen. Doch vor Gericht überzeugt seine Version nicht.

Die Anklage skizzierte ein echtes Schwerverbrechen: Ein 35-jähriger Herner sollte einen angeblichen Drogendealer erst mit einem Messer bedroht, dann in ein Auto gezwungen und schließlich in dessen Sodinger Wohnung brutal ausgeraubt haben. Für eine Verurteilung mangelte es den Richtern am Ende aber an Beweisen.

Die 12. Strafkammer sprach den einzigen Tatverdächtigen nach einer mehrtägigen Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugenvernehmungen von allen Vorwürfen frei und folgte damit dem Antrag von Verteidiger Björn Rüthers. Auch die Staatsanwaltschaft war am Ende von den Anklagevorwürfen abgerückt und hatte ebenfalls Freispruch beantragt. Ursprünglich standen als Strafe fünf Jahre Haft und mehr im Raum.

Als Beute war in der ursprünglichen Raub-Anklage die Rede von 400 Euro Bargeld

Im Oktober 2022 sollten sich der Angeklagte und ein Begleiter mit einem mutmaßlichen Drogendealer vor einem Wohnhaus an der Saarstraße verabredet gehabt haben. Angeblich ging es um ein Rauschgiftgeschäft, die Situation soll völlig außer Kontrolle geraten sein. Der mutmaßliche Drogendealer hatte später angezeigt, dass er mit einem Messer bedroht worden sei, in einen Kleinwagen habe einsteigen müssen und danach zu seiner Wohnung gefahren worden sei. Dort soll der Angeklagte auf der Suche nach Drogen sämtliche Schränke durchwühlt haben, schlussendlich die Herausgabe von Bargeld gefordert haben. Als Beute war in der ursprünglichen Raub-Anklage die Rede von 400 Euro Bargeld.

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Auch nach den Zeugenaussagen des mutmaßlichen Drogendealers und seiner Partnerin sahen die Bochumer Richter keinesfalls nachgewiesen, dass sich der Vorfall nur so ereignet haben kann, wie der Herner es berichtet hat. Im Zweifel für den Angeklagten, der vor Gericht geschwiegen hatte, folgte daher ein Freispruch.