Herne. Nach einer Missbrauchsserie ist ein Vater aus Herne verurteilt worden. Opfer war seine damals 14 Jahre alte Tochter. Wie das Urteil lautet.
Das Urteil lautet auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen: Ein Familienvater (54) aus Herne ist von seiner dunklen Vergangenheit eingeholt und zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Witwer hatte am Bochumer Landgericht zugegeben, sich vor mehr als zehn Jahren nach dem Tod seiner Ehefrau in Serie an seiner Tochter (damals 14) vergriffen zu haben.
Die Übergriffe passierten zwischen Herbst 2012 und April 2015. In einer Wohnung in Herne-Mitte kümmerte sich der Vater damals nach dem Tod seiner Ehefrau alleinerziehend um zwei leibliche Töchter. Mit der Zeit begann er, sich an dem älteren Mädchen sexuell zu vergreifen. Immer wieder tauchte der Witwer damals abends im Kinderzimmer seiner Tochter auf, legte sich zu dem Mädchen ins Bett, berührte es an intimen Körperregionen. Die Tochter soll die Berührungen ihres Vaters zunächst klag- und wortlos über sich ergehen lassen haben. Als die Jugendliche im weiteren Verlauf ihrem Vater dann aber ihren Unwillen und ihre Ablehnung über das immer intensivere Anfassen deutlich gemacht haben soll, soll der Witwer die Übergriffe beendet haben.
Angeklagter war offenbar zwischenzeitlich ins Ausland abgetaucht
Nachdem die Tochter sich im weiteren Verlauf der Zeit dann entschlossen hatte, ihren Vater wegen sexuellen Missbrauchs anzuzeigen, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Schlussendlich war auch eine Missbrauchs-Anklage erhoben worden. Doch als im Januar 2023 am Bochumer Landgericht der Strafprozess gegen den Vater starten sollte, war sein Platz auf der Anklagebank trotz zuvor erfolgter Ladung leer geblieben. Wie es damals hieß, gab es Hinweise, dass der Witwer sich wohl ins Ausland abgesetzt haben könnte.
Die Bochumer Richter erließen daraufhin einen Haftbefehl. Nach seiner anschließenden Wiedereinreise nach Deutschland konnte der 54-Jährige dann aber von der Polizei festgenommen und in die Untersuchungs-Haft überstellt werden. Beim Prozessauftakt am 4. April wurde der Witwer aus der Justizvollzugsanstalt Bochum vorgeführt.
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Über seinen Herner Strafverteidiger Wolfgang Bruch hatte der Familienvater vor der 11. Strafkammer sofort ein weitreichendes Geständnis abgelegt. Seine Tochter (heute 25 Jahre alt) hatte sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen. Im Rahmen der Urteilsverkündung, bei der 15 Missbrauchsübergriffe zugrunde gelegt wurden, legten die Bochumer Richter auch fest, dass der 54-Jährige weiterhin in Haft bleiben muss. Da sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch der Angeklagte auf eine Revision verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.