Herne. Die Cannabis-Teil-Legalisierung wird zum Thema auf Volksfesten. Wie ist die Cranger Kirmes zu bewerten? Die Debatte nimmt Fahrt auf.

Wird es künftig legal sein, mit einem Joint über die Cranger Kirmes zu marschieren oder im Biergarten zu sitzen? Während München gerade heiß über ein Verbot auf dem Oktoberfest diskutiert, ist auf Crange noch Gelassenheit angesagt.

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Rechtliche Fragen: Ist eine Kirmes eine Fußgängerzone oder ein Spielplatz?

„Wir werden sicher noch darüber sprechen, wie wir uns da verhalten wollen“, sagt Stadtmarketing-Chef Holger Wennrich, der die Cranger Kirmes mitverantwortet. Es gebe neben der moralischen Einordnung etliche rechtliche Dinge zu klären. So stelle sich die Frage, wie die Cranger Kirmes bewertet werde. In Fußgängerzonen herrscht auch nach der Teil-Legalisierung offiziell von 7 bis 20 Uhr ein Verbot, Cannabis zu konsumieren. Aber ist eine Kirmes ein Fußgängerbereich?

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In München hatten sich viele Verantwortliche und die Schausteller klar gegen den Cannabis-Konsum ausgesprochen. Mit welchen rechtlichen Möglichkeiten genau, ist noch offen: „Dann sind aber auch die Kontrollen das weitere Thema“, sagt Wennrich. „Wie stellen die das in München sicher, dass da keiner kifft?“ Auf den Volksfesten herrscht in der Regel großes Gedränge. Polizei und Ordnungsamt sind zwar stark präsent. Bislang liegt die Priorität aber eher auf allgemeinen Sicherheitsfragen.

Die Polizei hatte in den vergangenen Jahren ein scharfes Waffenverbot ausgesprochen und dieses auch überwacht. So dürfen noch nicht einmal Teppichmesser auf der Kirmes mitgeführt werden.

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Menschen mit Joint in Einzelfällen schon lange auf der Kirmes anzutreffen

Wennrich erwartet, dass die Stadtverwaltung rechtzeitig vor der Kirmes eine „formaljuristische Einstufung“ vornimmt. Die Kirmes hat in vielen Bereichen ganz klar Familien als Zielgruppe. Es gibt viele Spielgeräte. Aber gilt eine Kirmes damit automatisch auch als Spielplatz, in dessen Nähe der Konsum verboten ist? Das bleibt offen.

Dass auf der Cranger Kirmes Cannabis konsumiert wurde, sei in der Vergangenheit, trotz des schärferen Verbots, immer schon so gewesen, sagt Wennrich. Allerdings sei das alles andere als ein Massenphänomen. „Wir haben immer schon einzelne Menschen wahrgenommen.“ Auch Polizei und Ordnungsamt hatten in den vergangenen Jahren immer wieder einzelne Verstöße festgestellt, die dann auch nach der alten Rechtslage zur Anzeige gebracht wurden.

Besteht überhaupt die Gefahr, dass die Cranger Kirmes unter einer süßlich-riechenden Cannabis-Wolke versinken könnte? Holger Wennrich sieht noch nicht, dass halb Herne und Wanne-Eickel mit Joint zur Kirmes pilgern wolle und das als Problem geregelt werden müsse. „Wir müssen bedenken, dass man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießt.“

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