Bochum/Herne. Nach dem Tod seiner Frau soll ein Witwer aus Herne jahrelang seine Tochter missbraucht haben. Vor Gericht gibt er zahlreiche Übergriffe zu.
Weil er vor mehr als zehn Jahren seine Tochter (damals 14) in Serie sexuell missbraucht haben soll, muss sich ein Familienvater (54) aus Herne seit Donnerstag, 4. April, vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Sofort beim Prozessauftakt räumte der Angeklagte über seinen Herner Verteidiger Wolfgang Bruch zahlreiche Übergriffe ein.
Die Anklage skizziert mindestens 15 Übergriffe zwischen Herbst 2012 und April 2015. Laut Staatsanwaltschaft kümmerte sich der Vater damals nach dem Tod der Mutter in einer Wohnung in Herne-Mitte alleinerziehend um zwei leibliche Töchter. Bei dem mutmaßlichen Opfer handelt es sich um das ältere der beiden Mädchen – damals 14 Jahre alt. Die Tochter (inzwischen 25 Jahre) tritt im Prozess vor der 11. Strafkammer als Nebenklägerin auf.
Fast jeden Abend im Zimmer seiner Tochter aufgetaucht
Staatsanwalt Stephan Mark geht davon aus, dass der Witwer im fraglichen Zeitraum „über die Dauer von mindestens einem Monat“ fast jeden Abend im Zimmer seiner Tochter aufgetaucht ist. Der 54-Jährige soll sich zu dem Mädchen ins Bett gelegt, es gestreichelt und an intimen Körperstellen angefasst haben. Die Tochter soll die Berührungen ihres Vaters zu Beginn wortlos über sich ergehen lassen haben. Als die Schülerin im weiteren Verlauf ihrem Vater dann aber ihren „Unwillen“ und ihre Ablehnung deutlich gemacht haben soll, soll der Witwer von seiner Tochter abgelassen haben, heißt es in der Anklageschrift.
Bereits am 23. Januar 2023 war erstmals am Bochumer Landgericht ein Strafprozess anberaumt worden. Weil der Herner Witwer sich seinerzeit aber offenbar ins Ausland abgesetzt hatte und unentschuldigt ferngeblieben war, war er im Anschluss per Haftbefehl gesucht worden. Inzwischen sitzt der Vater in U-Haft in der Bochumer Justizvollzugsanstalt.
Staatsanwalt stellt sich mindestens dreieinhalb Jahre Haft vor
Richterin Susanne Schön-Winkler mahnte den Angeklagten gleich zu Prozessbeginn, angesichts der „sehr schwerwiegenden Vorwürfe“ in sich zu gehen und bei Zutreffen der Anschuldigungen frühzeitig seine Chance für ein Geständnis zu nutzen. Nach einer kurzen Beratung mit seinem Verteidiger erklärte sich der Witwer dann auch bereit, weite Teile der Anklagevorwürfe einzuräumen.
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Geht es allein nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft, dann erwartet den Witwer auch im Geständnisfall immer noch eine Gefängnisstrafe von mindestens dreieinhalb Jahren. „Ohne Geständnis wären durchaus sechs Jahre Haft aufwärts vorstellbar“, hieß es. Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Für den Prozess sind noch Verhandlungstage bis zum 16. April anberaumt.