Herne/Bochum. In Herne sterben zwei Kleinkinder. Todesursache ungeklärt, heißt es jahrelang. Nun steht endgültig fest: Die Mutter (35) hat beide erstickt.

  • Eine Mutter aus Herne hat zwei ihrer Kinder erstickt.
  • Das Urteil ist rechtskräftig.
  • Die Hernerin muss für viele Jahre ins Gefängnis.

Das Urteil gegen eine dreifache Mutter (35) aus Herne, die 2011 und 2012 zwei ihrer Kinder erstickt hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in letzter Instanz keine rechtlichen Fehler festgestellt. Damit steht endgültig fest: Die Hernerin muss wegen zweifachen Totschlags für 14 Jahre ins Gefängnis.

Im Anschluss an das nun bestätigte Urteil des Bochumer Schwurgerichts vom 6. März 2023 hatten nicht nur die Verurteilte, sondern auch die Bochumer Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Staatsanwalt Dietrich Streßig hatte eine Verurteilung wegen Mordes und die Verhängung von lebenslanger Haft plus Feststellung der besonderen Schuldschwere beantragt. Der Ankläger hatte dabei vor allem darauf abgestellt, dass der Einsatz zweier verdeckter Ermittlerinnen („Katja“ und „Suse“), die der Mutter im Frühjahr 2022 mit Blick auf die Kindstötungen Geständnisse entlockt hatten, nicht nur rechtmäßig, sondern auch taktisch klug gewesen ist.

Herne: Verdeckte Ermittlerinnen freundeten sich mit der Mutter an

Ort des Prozesses: das Landgericht im Bochumer Justizzentrum.
Ort des Prozesses: das Landgericht im Bochumer Justizzentrum. © FUNKE Foto Services | Olaf Ziegler

Die zwei LKA-Beamtinnen waren im Mai 2019 im Zuge der Wiederaufnahme der Ermittlungen zu den jahrelang als ungeklärt geltenden Kindstodfällen eingesetzt worden. Die Polizistinnen hatten sich mit der Herner Mutter angefreundet. Eine hatte ihr im Laufe der immer vertraulicheren Gespräche dann die Tötung ihres gewalttätigen Freundes durch einen Treppensturz vorgegaukelt. Die andere hatte ihr anvertraut, dass sie angeblich ihr Baby vor Jahren zu Tode geschüttelt hat. Daraufhin hatte die Hernerin die zwei Kindstötungen eingeräumt.

Die Bochumer Richter hatten die Geständnisse der im Prozess schweigenden Mutter aber im Urteil letztlich als nicht verwertbar eingestuft. Zur Begründung hieß es, die Angeklagte sei durch Aufbau psychischen Drucks mit illegalen Mitteln zu einer Selbstbelastung gedrängt worden. Die Überzeugung, dass die Mutter die zwei Kinder dennoch zweifellos getötet hat, stützten die Bochumer Richter auf eine Gesamtschau aus rechtsmedizinischen Erkenntnissen, Wahrscheinlichkeiten und Erklärungen sowie Auffälligkeiten aufseiten der Angeklagten. Durch das Verwerfen der Revision der Staatsanwaltschaft hat nun indirekt auch der BGH den Einsatz der verdeckten Ermittlerinnen als offensichtlich illegal bewertet. Unterm Strich, so der 4. Senat weiter, habe die rechtliche Prüfung des Bochumer Urteils aber auch keine Nachteile für die Mutter ergeben, so dass auch ihr Revisions-Einspruch erfolglos bleibe. Die Verteidiger der 35-Jährigen hatten einen Freispruch beantragt.

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Fest steht nun: Die Mutter hat Ende 2011 erst ihr zweitgeborenes Kind (zweieinhalb Monate) und 2012 auch ihr erstgeborenes Kind (21 Monate alt) erstickt. Beide Jungen waren nach notärztlichen Rettungseinsätzen zwar noch reanimiert worden, später in Kinderkliniken jedoch verstorben. Um den Anschein plötzlicher Kindstod-Fälle zu erwecken, hatte die Hernerin in beiden Fällen selbst die Rettungskräfte alarmiert.

Am 8. April 2018 soll die Mutter versucht haben, auch ihren dritten Jungen mit einem Kissen zu ersticken. In der Klinik hatte eine Kinderärztin danach von den Todesfällen in der Familie Jahre zuvor erfahren, erstmals einen Verdacht gehegt, die Fälle verknüpft und unter die Lupe genommen. Daraufhin startete die Mordkommission weitere Ermittlungen.