Herne/Wuppertal. Sogar eine Entführung täuschte der Herner vor: Ein 31-Jähriger lockte eine Seniorin in eine Liebesfalle. Nun sind ihr Erspartes und Schmuck weg.
Ein Mann aus Herne (31) hat nach einem Betrug mit über 280.000 Euro an einer mehr als 80 Jahre alten, früheren Geschäftsfrau keine Bewährung erhalten. Der Mann unterhielt eine intime Beziehung zu der verwitweten Frau an ihrem Wohnort in Remscheid. Er täuschte ihr ein angeblich einträgliches Geschäft und schließlich über Wochen sogar seine Entführung vor: Er habe „Schwierigkeiten mit Arabern“. Im ersten Fall sollte sie sich beteiligen, im zweiten Lösegeld zahlen. Ein Mittäter holte ihren gesamten Schmuck ab, als sie kein Geld mehr flüssig machen konnte.
Das Landgericht Wuppertal bestätigte in seiner Berufung das Urteil gegen den Mann über zwei Jahre Freiheitsstrafe. Die Vorsitzende Richterin begründete, an den Angeklagten gewandt: „Sie haben das Vertrauen der Geschädigten ausgenutzt und sie in Angst und Schrecken versetzt.“ Für die Verhandlung war der einschlägig vorbestrafte Mann gegen Kaution auf freiem Fuß. Das Geld der Frau ist weg, sagte er im Gericht. Wohin, sagte er nicht. Auf Nachfrage verneinte er, dass Geld in die Miete eines großen Hauses in Herne geflossen sei. Wie er diese Beträge aufgebracht hat, ließ er offen. An das Opfer wolle er jetzt monatlich 500 Euro abzahlen.
Den rechtskräftigen Feststellungen zufolge lernte sich das Paar 2020 kennen: Sie war Vermieterin seines Vaters. Der Angeklagte und die Frau sollen von Intimitäten Handy-Videos aufgenommen haben. Ihr sei allerdings klar geworden: Er brauchte ständig Geld. Sie zahlte zunächst vierstellige Beträge. Im August 2020 habe er ihr vorgeschlagen: Er wolle Großdisplays aus China importieren. Sie gab ihm 35.000 Euro. Es folgten 45.000 Euro für eine angebliche Auslösung der Ware aus dem Hamburger Hafen. Aufgetaucht sein sollen die Displays nirgendwo.
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Ende 2020 kam es zu der vorgetäuschten Entführung. Es habe eine Video-Botschaft von ihm gegeben: Er werde festgehalten - bloß keine Polizei! Sie zahlte für ihn. Die Geschädigte beschrieb mit gefassten Worten die Situation jetzt: „Ich habe nichts mehr, außer meiner Rente.“ Ihre Tochter habe kein Verständnis. Mit der habe sie sich zerstritten. Sie fürchte sich, dass jemand frage, wo ihr Schmuck sei. Der Angeklagte ist mit einer anderen Frau verheiratet und Vater zweier Kinder. Laut eigener Angaben arbeitet er derzeit in einem Imbiss. Im Gericht hatte er für die Geschädigte nichts außer einem „Hallo“ übrig. Eine Entschuldigung gab es nicht.
Der Staatsanwalt zog als Fazit: „Dass es Ihnen leid tut, glaube ich nicht. Die zwei Jahre tun Ihnen leid.“ Er beantragte, die Berufung des Mannes zu verwerfen. Dem folgte das Gericht. Der Mann kann noch Revision einlegen.