Herne/Wuppertal. Wegen einer Goldkette hatte ein Jugendlicher in einem Herner Bus sein Opfer mit einem Messer bedroht. Auch dafür gab es nun eine Haftstrafe.

Nach einem Raubversuch auf einen Fahrgast in einem Herner Bus muss ein 18 Jahre alter Angeklagter in Jugendhaft. Das für ihn zuständige Landgericht in Wuppertal verhängte gegen ihn vier Jahre und sechs Monate Jugendstrafe zur nachträglichen Erziehung. Zur Überzeugung des Gerichts war er zentrale Figur einer regional agierenden Gruppe junger Straftäter mit einem Einzugsbereich bis nach Köln.

Er musste sich mit vier weiteren Mitgliedern in einem gemeinsamen Verfahren zu fünf verschiedenen Taten verantworten, gegen die das Gericht ebenfalls Haftstrafen verhängte. Der Vorsitzende Richter kommentierte in seiner mündlichen Urteilsbegründung: „Sie haben mit großer Selbstverständlichkeit schwere Straftaten begangen.“

Das Opfer wehrte sich erfolgreich

Der 18-Jährige und ein Mitangeklagter befinden sich in Untersuchungshaft. Bei der ersten angeklagten Tat - einem Überfall auf eine Prostituierte vom Juli 2022 - war er 17 Jahre alt. Zum Überfall im Herner Bus kam es einen Monat später: Auslöser während einer Fahrt der Linie 323 am Mittwochabend vor der Cranger Kirmes war eine Goldkette des späteren Opfers. Sie soll einem Begleiter des Angeklagten „gefallen“ haben. Gegen den folgenden Raubversuch mit vorgehaltenem Messer verteidigte sich das Opfer allerdings erfolgreich. Wenig später traf die Polizei ein.

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Der Anwalt des Angeklagten hatte Bewährungsstrafe beantragt. Er bot dem Gericht als Erklärung für die Abläufe an: Sein Mandant habe nach Flucht aus Syrien und Ankunft in Deutschland „mit den ‚coolen Jungs‘ mithalten“ wollen. Die Umschreibung bezieht sich auf eine Szene Jugendlicher und junger Erwachsener, die Straftaten begehen und die er als Vorbilder angesehen habe. Die zusätzliche Schwierigkeit des 18-Jährigen habe im Stottern bestanden. Das Geständnis und die Bitte um Entschuldigung glaube er seinem Mandanten: „Ich bin überzeugt, dass er das ernst meint.“ Das Gericht wies das zurück: Die Angeklagten hätten zu Vorwürfen geschwiegen, die festgestanden hätten. Der Vorsitzende Richter stellte klar: „Das habe ich noch nicht erlebt, wenn es um etwas geht.“

Weitere Anklagepunkte: Erpressung und waghalsige Flucht mit einem Mietauto

Die übrigen Anklagepunkte drehten sich um eine Erpressung mit vorgehaltenem Messer und die Unterschlagung eines Mietautos mit waghalsiger Fluchtfahrt ohne Führerschein vor der Polizei. Dabei hatte eine Beamtin Verletzungen erlitten. Die Große Jugendstrafkammer des Landgerichts konnte Strafen bis zu zehn Jahren verhängen. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.