Herne. Anfang 2022 startete Bülent Reyhan mit viel Elan mit seinem Hanfladen „Marry Jane“ in der Herner Innenstadt. Doch die Ernüchterung kam schnell.

Die Legalisierung von Cannabis rückt näher. Für Bülent Reyhan hat diese Entwicklung etwas von bitterer Ironie. Der Herner hatte sich mit dem Verkauf von Hanfprodukten selbstständig gemacht, doch inzwischen hat er seinen Laden wieder geschlossen.

Anfang 2022 hatte Reyhan gemeinsam mit seiner Frau Indira in der Neustraße den kleinen Laden mit dem Namen „Marry Jane“ eröffnet. Das Sortiment setzte sich aus verschiedenen Hanfprodukten zusammen, Hanf galt als Trendprodukt, Lidl hat regelmäßig Hanföl als Aktionsware im Sortiment, Lidl hatte schon 2021 verschiedene Hanfprodukte in die Regale gestellt. Reyhans Sortiment umfasste zum Beispiel Kosmetikprodukte wie Hand-, Augen- oder Gesichtscreme, Aromaöle oder Hanfblüten, dazu Brennnesseltee mit einem Hanfanteil, aber auch Hanfkekse für Hunde. Alles völlig legal, so Reyhan, weil es sich um sogenannte CDB-Produkte handelte. Hinter der Abkürzung verbirgt sich der Wirkstoff Cannabidiol. Das CDB wird aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen und hat eben keine berauschende Wirkung.

Doch nur einige Monate nach dem Start, der nach Reyhans Worten sehr gut verlaufen war, war die Tür an der Neustraße geschlossen, ein Zettel wies daraufhin, dass man aufgrund der gesetzlichen Lage die Produkte nicht mehr verkaufen könne.

Bülent Reyhan hatte auch verschiedene CBD-Blüten im Angebot - rechtlich ein Problem.
Bülent Reyhan hatte auch verschiedene CBD-Blüten im Angebot - rechtlich ein Problem. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

Auskunft über die gesetzliche Lage gibt beispielsweise die Website des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dort ist zu erfahren: Gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird unterschieden zwischen Cannabis, das zu medizinischen Zwecken verwendet wird, und anderem Cannabis, das als „nicht verkehrsfähig“ gilt. Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Sie dürfen vertrieben werden, sofern ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 Prozent nicht übersteigt, jedoch nur zu gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken. Wörtlich heißt es weiter: „Produkte wie Tee, Tabakersatz oder Duftkissen aus lediglich getrockneten und zerkleinerten Nutzhanfpflanzen dürfen aus betäubungsmittelrechtlicher Sicht nicht an den Endverbraucher abgegeben (...) werden, da ein Missbrauch zu Rauschzwecken hier nicht ausgeschlossen werden kann.“

Razzien in anderen Hanfläden

Was passieren kann, wenn der THC-Gehalt doch über 0,2 Prozent steigt, zeigte sich 2021 bei Lidl. Der Discounter musste eine Reihe der Produkte, der er ins Sortiment aufgenommen hatte, zurückrufen.

Welchen Ärger der Handel mit CDB-Produkten mit sich bringen kann, sah Reyhan bei Händlern in anderen Städten. In einem Mülheimer Hanfshop rückte Anfang 2022 die Polizei an und beschlagnahmte jede Menge Ware, der Betreiber erhielt eine Strafanzeige. Der Oberhausener Laden „Cannaheld“ war schon 2021 Ziel einer Razzia, auch Kundinnen und Kunden wurden von der Polizei vorgeladen. Angesichts dieser Vorfälle zog Reyhan selbst die Notbremse und schloss sein Geschäft. Angesichts der Legalisierung von Cannabis kann man getrost davon ausgehen, dass auch CDB-Produkte legalisiert werden. Für den Herner käme diese Legalisierung zu spät. Er hat sich aus der Branche verabschiedet.