Herne/Bochum. Ein Herner soll sich vor und nach dem Tod seiner Frau an seiner Stieftochter vergangen haben. Teilweise hat er das Ganze auch aufgezeichnet.
Weil er seine Stieftochter jahrelang sexuell missbraucht haben soll, muss sich ein Mann (43) aus Herne seit Mittwoch, 16. August, vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Die Anklage spricht von mindestens 87 Übergriffen. Als die Schülerin zehn Jahre alt war, soll es im Schlafzimmer der Familienwohnung in Herne zu einem ersten Übergriff gekommen sein. Danach soll sich der Stiefvater bis zum 14. Geburtstag mindestens einmal im Monat an dem Mädchen vergangen haben. Teilweise soll er dabei auch Sex-Spielzeug verwendet haben.
Bis zum Auszug aus der Familienwohnung im Jahr 2018 sollen weitere 44 Missbrauchstaten (basierend auf einer Mindest-Schätzung) passiert sein. Die Dunkelziffer könnte noch viel größer sein. Die Anklage schildert im Laufe der Zeit eine stark zunehmende Intensität bei den Übergriffen. Auch soll der Angeklagte zuletzt verstärkt Bilder und Videos von den Missbrauchstaten angefertigt haben. Die Mutter des Mädchens war einige Jahre zuvor verstorben, der Angeklagte hatte danach die Vormundschaft übernommen.
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Mit Blick auf die erhobenen Vorwürfe bedeutet das, dass es offenbar sowohl vor als auch nach dem Tod der Mutter zu Übergriffen gekommen ist. Die mittlerweile erwachsene Stieftochter hatte vor zwei Jahren Strafanzeige erstattet. Danach war es am 18. August 2021 zu einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten gekommen. Auf Speichermedien waren archivierte Videos von Übergriffen auf die Stieftochter aus den Jahren 2015 bis 2017 sichergestellt worden.
Insoweit lautet die Anklage neben sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen auch auf Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten. Zum Prozessauftakt schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger Egbert Schenkel signalisierte aber bereits, dass das nicht so bleiben wird. Urteil: voraussichtlich am 1. September.