Bochum/Herne. Nach einem Einbruch in ein Herner Juweliergeschäft ist ein Mann verurteilt worden. Zuletzt zog er seine Geschichte über eine „Pipi-Pause“ zurück.
Knapp zweieinhalb Jahre nach einem Blitzeinbruch in ein Juweliergeschäft auf der Herner Bahnhofstraße ist ein schon vielfach vorbestrafter Serientäter (41) am Bochumer Landgericht zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein handfester Eklat um einen Anwalt ohne Zulassung hatte eine Neuverhandlung notwendig gemacht.
Laut Urteil war der 41-Jährige am 1. Januar 2021 gegen 6.30 Uhr an der Herner Bahnhofstraße in ein Juweliergeschäft eingebrochen und hatte Schmuck im Wert von 4300 Euro eingesteckt. Anschließend soll er mit einem gemieteten Luxus-Sportwagen mit quietschenden Reifen und hohem Tempo vom Tatort geflüchtet sein. Bei fünf weiteren Einbruchscoups in Recklinghausen soll der 41-Jährige über Keller oder Balkone in Wohnräume eingestiegen sein und hatte dabei unter anderem eine Anwohnerin (92) mit Pfefferspray besprüht.
Die 9. Strafkammer am Bochumer Landgericht hatte seit November 2022 erneut gegen den Straftäter verhandelt. Auslöser war ein juristischer Eklat: Ein erstes Urteil von neuneinhalb Jahren Haft, die eine andere Bochumer Strafkammer Ende 2021 verhängt hatte, war vom Bundesgerichtshof (BGH) wegen eines Revisionsgrundes aufgehoben worden. Denn: Ein damals als Verteidiger neben dem Angeklagten sitzender Jurist hatte verschwiegen, dass ihm wenige Tage vor der Verkündung die Anwaltszulassung entzogen worden war. Der Angeklagte war somit bei Urteilsverkündung nicht ordnungsgemäß vertreten. Gegen den „Scheinanwalt” aus Dortmund wurde im Anschluss ein Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen eingeleitet.
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Der Angeklagte aus Recklinghausen hat in seinem Leben schon mehr als zehn Jahre in Gefängnissen gesessen. Fast immer wegen Einbruchstaten. Erst kurz vor Beginn der nun abgeurteilten Tatserie (Ende 2020) war der 41-Jährige, der für ein Angeber-Foto auch schon mal in einer Badewanne voller Beutegold gebadet haben soll, nach ununterbrochenen sieben Jahren im Gefängnis entlassen worden. Im Wiederholungsprozess hatte der Serientäter erst alles abgestritten und dabei denkwürdige Erklärungen für seine DNA-Spuren geliefert. Einen DNA-Treffer an einem hohen Zaun zu einem Tatobjekt hatte der 41-Jährige ursprünglich mit einer angeblich freihändigen „Pipi-Pause“ mit hochgerissenen, abgestützten Armen erklärt.
Erst nach Hinzuziehen eines weiteren Verteidigers hatte der Serientäter ganz zum Schluss doch noch eine Kehrtwende vollzogen – und ein Geständnis abgelegt. Neben der Haftstrafe ordnete das Gericht an, dass der Drogenabhängige einen Teil der Strafe in einer geschlossenen Entzugsklinik verbüßen kann. Bringt er die mehrjährige Therapie nicht ordnungsgemäß zu Ende, muss er seine Gefängnisstrafe komplett absitzen.