Herne. Mit zwei Millionen Euro sollen in Herne soziale Folgen der Energiekrise und der Inflation abgefedert werden. Wie man Unterstützung beantragt.
Zwei Millionen Euro erhält Herne aus dem „Stärkungspakt NRW - gemeinsam stark gegen Armut“, um damit bedürftige Menschen sowie soziale Einrichtungen finanziell zu unterstützen. In der Sitzung des Sozialausschusses wurde am Mittwoch bereits deutlich: So einfach wird es nicht, das Geld zu verteilen.
Das Land hat nämlich einen recht engen Förder- und Zeitrahmen für die Vergabe dieser Mittel gesetzt, mit dem die NRW-Landesregierung auf die sozialen Folgen des russischen Angriffskriegs reagiert hat. Geholfen werden soll laut Stadt Bürgerinnen und Bürgern „in akuter Notlage, die nicht durch soziale Sicherungssysteme vor der Inflation geschützt werden“. Außerdem sollen Unternehmen der sozialen Infrastruktur unterstützt werden.
200.000 Euro für Einzelfallhilfen, 1,8 Millionen Euro für soziale Träger
200.000 Euro wolle Herne für Einzelfallhilfen an Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen, die restlichen 1,8 Millionen Euro sollten an soziale Träger in Herne gehen, berichtete Dezernent Frank Burbulla im Ausschuss. Die Vorgaben des Landes sähen vor, dass die Stadt die 2 Millionen Euro bis zum 30. September verplane und bis Jahresende ausgebe. Geschehe dies nicht, müsse Herne die nicht vergebenen Mittel zurückzahlen.
Die individuellen Hilfen wolle die Stadt zielgenau über den Verein „Herne hilft“ verteilen lassen. Welche Kriterien Menschen konkret erfüllen müssen, um in den Genuss einer finanziellen Unterstützung zu bekommen, müsse aber noch festgelegt werden, so Burbulla. „Herne hilft“ werde die Förderrichtlinien in Kürze bekanntgeben.
Für die an Träger der sozialen Infrastruktur zu vergebenden 1,8 Millionen Euro stehen die Modalitäten dagegen fest: Einrichtungen haben ab sofort die Möglichkeit, eine Bedarfsanzeige an die Verwaltung zu richten, „um Mittel für die Aufrechterhaltung beziehungsweise Ausweitung des den Menschen in dieser Stadt dienenden Betriebes zu beantragen“. Um die Hilfen zu erhalten, müssten die Antragsteller darlegen, dass der Betrieb durch gestiegene Energiekosten Belastungen erlitten habe, die nicht durch andere Leistungen abgegolten würden, erklärt die Stadt.
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Antragsberechtigte Organisationen könnten nach Angaben der Stadt beispielsweise Senioren-, Erwerbslosen-, Verbraucher- und Schuldnerberatungsstellen oder Tafeln sein. Auch Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren oder Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren zählten unter anderem zum Berechtigtenkreis.
Nähere Informationen zum Antragsverfahren für die sozialen Einrichtungen gibt es auf der Homepage der Stadt: www.herne.de/staerkungspakt.