Herne. Im Streit um das umstrittene Kopftuchverbot für Klinik-Beschäftigte in Herne hat nun auch das EvK eingelenkt. Das wurde auch Zeit: ein Kommentar.

Kirchliche Einrichtungen dürfen Beschäftigten das Tragen von Kopftüchern verbieten. Die beiden christlichen Krankenhausträger in Hernehaben das jahrelang getan. Konsequenz: Da ihnen alle Kliniken in Herne gehören, waren Kopftücher überall Tabu. Dieses Verbot kann man, je nach Standpunkt, begrüßen oder kritisieren. Allein: Krankenhäuser, die mit der Ruhr-Uni zusammenarbeiten wollen, können sich gegen die Kopftücher nicht sperren.

Das hat ihnen die Ruhr-Uni auch klar gemacht. Sie legt Wert auf Diversität, Toleranz und kulturelle Sensibilität, hat sich einer Charta der Vielfalt verpflichtet. Ein Kopftuch-Verbot passe da nicht ins Bild. Damit war klar: Die christlichen Häuser, die für ihre Kliniken den Status eines Uni-Klinikums beziehungsweise eines Akademisches Lehrkrankenhauses erworben haben, dieses Prädikat stolz tragen und es nicht zuletzt auch vermarkten, haben ein Problem.

Nun, endlich, hat auch das zweite Krankenhaus-Unternehmen erkannt: Wenn es mit der Uni zusammenarbeiten, junge, engagierte Nachwuchskräfte ausbilden und letztlich an sich binden will, dann muss es auch die Werte der Uni respektieren, ja vorleben. Die Patientinnen und Patienten werden davon profitieren. Sie wollen zurecht die beste Versorgung, und in Zeiten des Fachkräftemangels in der Medizin und Pflege bleiben gute Kandidatinnen und Kandidaten jetzt nicht mehr außen vor.