Bochum/Herne. Das Bochumer Landgericht hat eine Herner Mutter nach dem Tod zweier Kinder zu 14 Jahren Haft verurteilt. Doch die akzeptiert das Urteil nicht.

• Nicht nur die Mutter, auch die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.

• Bundesgerichtshof soll das Urteil nun überprüfen.

• Richter sind überzeugt, dass die Hernerin zwei ihrer Kinder vorsätzlich getötet hat.

Das Totschlags-Urteil gegen eine Mutter (34) aus Herne ist nicht rechtskräftig geworden. Sowohl die Verurteilte als auch die Bochumer Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt. Das bestätigte Gerichtssprecher Michael Rehaag am Dienstag, 14. März, auf Anfrage. Der Bundesgerichtshof (BGH) soll das Urteil nach dem Tod zweier Kinder vor elf Jahren nun auf Rechtsfehler überprüfen.

Richter hatten Geständnisse als nicht verwertbar eingestuft

Das Bochumer Schwurgericht hatte gegen die Hernerin in der vergangenen Woche, 6. März, 14 Jahre Haft verhängt. Die Richter waren nach fünfmonatiger Beweisaufnahme aufgrund verschiedener Indizien sicher überzeugt, dass die Mutter im Jahr 2011 erst ihr zweitgeborenes Kind Tayler (zweieinhalb Monate) und 2012 auch ihr erstgeborenes Kind Justin (21 Monate alt) vorsätzlich getötet hat. Unglücksfälle hatten die Bochumer Richter ausgeschlossen. In der Absicht, die Kinder zu ersticken, hatte die Mutter laut Urteil erst bei Tayler und dann auch bei Justin jeweils die Atemwege mit weichen Gegenständen bedeckt, nach einer gewissen Wartezeit dann selbst die Rettungskräfte alarmiert. Beide Jungen waren zwar noch reanimiert worden, später in Kinderkliniken jedoch verstorben.

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Der BGH wird bei der rechtlichen Überprüfung auch den umstrittenen Einsatz zweier verdeckter Ermittlerinnen („Katja“ und „Suse“) in den Blick nehmen. Die LKA-Beamtinnen waren gezielt auf die Herner Mutter angesetzt worden und hatten ihr im Frühjahr 2022 durch strategisch eingestreute Lügengeschichten Geständnisse entlockt. Die Richter hatten die belastenden Aussagen der Ermittlerinnen und damit die Geständnisse der Mutter jedoch als nicht verwertbar eingestuft, weil die Grenzen der ermittlungstaktischen Maßnahme durch illegalen Druckaufbau überschritten worden seien.

Entscheidung des BGH nicht vor dem Winter

Staatsanwalt Dietrich Streßig dagegen hatte den erfolgreichen Einsatz der Ermittlerinnen als taktisch schlau verteidigt. „Mit verbotener Täuschung hatte das nichts zu tun“, hatte sich der Ankläger festgelegt. Mit Blick auf die zweite Kindstötung hatte Streßig darüber hinaus auch auf Mord (aus niedrigen Beweggründen) plädiert und insgesamt die Verhängung der Höchststrafe – lebenslange Haft plus Feststellung der besonderen Schuldschwere – beantragt.

Das Gericht hatte der Mutter jedoch bei beiden Kindstötungen im Zweifel eine Überforderungssituation zugebilligt und so am Ende „nur“ auf Totschlag in zwei Fällen erkannt. Die Verteidiger der im Prozess bis zuletzt zu den Vorwürfen schweigenden Hernerin hatten Freispruch beantragt. Beim BGH wird das Urteil insgesamt auf mögliche Rechtsfehler überprüft. Mit einer Entscheidung in der Revisionsfrage ist wohl frühestens im Winter 2023 zu rechnen.