Herne. „Radfahrer frei“ heißt nicht „Elektroroller frei“. In Herne sind viele E-Scooter-Fahrer falsch unterwegs. Die Regeln sind allerdings kompliziert.
- „Radfahrer frei“ heißt nicht „Elektroroller frei“.
- In Herne sind viele E-Scooter-Fahrer falsch unterwegs.
- Die Regeln sind kompliziert.
Viele E-Scooter-Fahrer in Herne sind ohne Erlaubnis auf Wegen unterwegs, die sie eigentlich nicht nutzen dürfen. Oft sind die Verkehrsverstöße noch nicht einmal Absicht. Die Regeln sind kompliziert. Die Stadtverwaltung verzichtet aktuell auf Extraschilder, die auch „Elektro-Kleinstfahrzeugen“ die Nutzung bestimmter Wege erlauben würde. Dafür gebe es aber einen guten Grund.
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E-Scooter-Fahrer: Das gilt auf dem Gehweg, Straße und Radweg in Herne
„E-Scooter-Fahrer müssen grundsätzlich auf dem Radweg fahren. Wenn kein Radweg vorhanden ist, müssen sie auf der Fahrbahn fahren“, sagt Michael Marquardt, der in der Stadtverwaltung für die Beschilderung im Stadtgebiet zuständig ist. Was von vielen Frauen und Männern auf den Elektrorollern aber falsch interpretiert wird: Diese Regelung gilt nur bei Radwegen und ausdrücklich nicht für Gehwege mit dem Schild „Radfahrer frei“. Prominentestes Beispiel ist die Wanner Fußgängerzone. Auf der Hauptstraße dürfen Radfahrer („Radfahrer frei“) unterwegs sein, E-Scooter aber nicht.
„Wollte man das erlauben, müsste man eine Zusatzbeschilderung installieren“, sagt Marquardt. Die Schilder mit dem Hinweis „Elektro-Kleinstfahrzeuge frei“ sind offiziell Teil der Straßenverkehrsordnung. Der Übersichtlichkeit im Verkehr dienen sie eher nicht. „Wir wollen ja eigentlich weg vom Schilderwald“, sagt Marquardt.
Zweifel an Freigabe von Fußwegen auch für Elektroroller
Aber auch an der praktischen Umsetzung gibt’s Zweifel: Würde ihn die Politik vor einer Entscheidung fragen, würde er im Fall der Hauptstraße auch nicht zur Freigabe für die Roller raten. „Als Verkehrsbehörde würde ich das nicht befürworten.“ Die E-Scooter hätten eine komplett andere Beschleunigung als Radfahrerinnen und Radfahrer. Und auch die dann vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit könne man als Rollerfahrer oder Rollerfahrerin nur schlecht einhalten, auf dem Rad aber schon. Was auch viele Radfahrende vergessen: Bei Beschilderung „Radfahrer frei“ haben Fußgängerinnen und Fußgänger immer Vorrang. Man muss jederzeit bremsbereit sein.
Noch komplizierter wird die Situation in Einbahnstraßen. Anders als bei Gehwegen dürfen E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer die Einbahnstraßen auch in Gegenrichtung befahren, wenn dort das Schild „Radfahrer frei“ hängt. So steht es in der Straßenverkehrsordnung.
Blick in die Unfallstatistik der Polizei: Wie viele Unfälle mit E-Scootern gab es?
Dass Elektroroller auf dem Gehweg zu heiklen Situationen führen können, zeigt auch der Blick in die Unfallstatistik: „Im Jahr 2022 wurden durch die Polizei in Herne 30 Verkehrsunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen aufgenommen“, sagt Polizeisprecherin Mirella Turrek auf Nachfrage. „Dabei benutzten in sieben Fällen die Fahrerinnen und Fahrer verbotswidrig den Gehweg und in einem Fall die Einbahnstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung.“ Letzterer habe auch noch 1,91 Promille Alkohol im Blut gehabt.
Die Polizei sehe aktuell keine problematische Entwicklung bei E-Scooter-Fahrern. Allerdings betonen die Beamten, dass alle festgestellten Verstöße auch „selbstverständlich geahndet“ werden. Dazu gehören eben auch jene Fahrten auf dem Gehweg.
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Dauerthema E-Scooter: Auch Abstellmöglichkeiten sind ein Problem
Für die Stadtverwaltung sind E-Scooter mittlerweile ein Dauerthema geworden. „Das beschäftigt uns immer“, sagt Marquardt. „Alleine die Abstellmöglichkeiten sind immer ein Thema.“ Die Vermieter erlauben die Abstellung an beliebigen Orten im Stadtgebiet.