Herne. Ein Herner, der von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde, ging der Polizei in Gelsenkirchen ins Netz. Nun hat er ein zweites Verfahren am Hals.

In Gelsenkirchen ist Bundespolizisten am Hauptbahnhof ein Herner (31) ins Netz gegangen. Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft gesucht, teilte die Polizei mit.

Die Beamten stellten den 31-Jährigen am Sonntag bei einem Streifengang gegen 22 Uhr, heißt es in einer Mitteilung. Bei einer Kontrolle des Herners stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Dresden nach dem Mann fahnden ließ. Das Amtsgericht Dresden hatte ihn im vergangenen Jahr wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu 80 Tagessätzen verurteilt. Offensichtlich hatte der Verurteilte noch nicht alles bezahlt: Der 31-Jährige muss deshalb die Reststrafe von insgesamt rund 550 Euro direkt vor Ort berappen.

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Damit war aber noch nicht alles gut: Die Bundespolizisten durchsuchten den Herner und fanden bei ihm einen verbotenen Böller. Dieser aber darf lediglich von Menschen mit entsprechendem Befähigungsnachweis geführt werden, das der Mann aber nicht vorweisen konnte. Die Polizisten stellten das pyrotechnische Erzeugnis sicher und leiteten ein neues Strafverfahren ein – diesmal wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.