Herne. Die Stadt Herne hat in den vergangenen drei Wochen einen sprunghaften Anstieg an Grippe-Fällen festgestellt. Was Betroffene beachten sollen.

Der Fachbereich Gesundheit hat in den letzten drei Wochen einen sprunghaften Anstieg an nachgewiesenen Grippe-Erkrankungen festgestellt. Ein Großteil der Betroffenen sind Kinder. Das teilt die Stadt Herne mit.

Dabei handele es sich um einen ungewöhnlich frühen Beginn der Grippe-Saison, die üblicherweise erst im Februar und März eines Jahres aktiv sei. Die Beachtung der Hygieneregeln könne eine Übertragung reduzieren, so die Stadt. Die Corona-Einschränkungen der letzten drei Jahre hätten von den Bürgerinnen und Bürgern viel Disziplin gefordert. Doch inzwischen schwinde die Akzeptanz für viele Maßnahmen. „Dennoch sollte die wichtigste Grundregel eingehalten werden: Wer krank ist, bleibt besser zuhause.“

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Ein negativer Corona-Test bedeute nicht, dass bei bestehender Symptomatik keine andere Infektionskrankheit vorliege. Dies könne nur durch eine weiterführende ärztliche Diagnostik abgeklärt werden.

Im Krankheitsfall sollten Kontakte zu anderen Menschen eingeschränkt werden

Bei einer Infektion durch Influenzaviren handele es sich um eine ernsthafte, mitunter auch lebensbedrohliche Krankheit. Daher sollten Kontaktpersonen, die Symptome aufweisen wie ein plötzlich einsetzendes Krankheitsgefühl mit Fieber, Halsschmerzen, trockenem Husten begleitet von Muskel-, Glieder-, Rücken- oder Kopfschmerzen keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, betont die Stadt.

Um eine Verbreitung zu vermeiden, sollten Kontakte zu anderen Menschen im Krankheitsfall möglichst eingeschränkt werden, besonders zu Säuglingen, Kleinkindern und Schwangeren sowie Senioren und Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder mit Grunderkrankungen. Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen, Lüften und das Tragen einer Maske in Innenräumen seien auch weiterhin ein wirksamer Schutz vor Ansteckungen, so die Stadt.

Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine jährliche Impfung gegen Influenza für die folgenden Personenkreise: über 60-Jährige; Schwangere; Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens; Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen; Medizinisches Personal im Gesundheitswesen; Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr; Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können.