Bochum/Herne. Ein Herner will mit Daten von Prostituierten Corona-Soforthilfe abkassieren – fliegt aber auf. Nun ist der Ex-Steuerbüro-Mitarbeiter vorbestraft.
Er hatte sich alles so schön ausgemacht: Die Corona-Krise hatte im März 2020 gerade begonnen, da witterte ein Steuerbüro-Mitarbeiter aus Herne schon einen warmen Geldregen. Der 47-Jährige beantragte von seinem Bochumer Arbeitsplatz für 39 vermeintlich solo-selbstständige Prostituierte NRW-Soforthilfe in Höhe von insgesamt 351.000 Euro. Doch der dreiste Schwindel flog auf: Zweieinhalb Jahre später wurde der Herner am Bochumer Landgericht wegen Subventionsbetrugs zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
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Der 47-Jährige hatte vor der 6. Wirtschaftsstrafkammer ein umfassendes Geständnis abgelegt. Im Rahmen einer förmlichen Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung war dem Herner zuvor für diesen Fall zugesagt worden, dass die Strafe sich im bewährungsfähigen Bereich von 15 bis 21 Monaten Haft bewegen wird – und so kam es dann auch. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro bezahlen.
Zwischen dem 30. März und dem 6. April 2020 hatte der damals leitende Mitarbeiter in einer Steuerberatungsgesellschaft in der Bochumer Innenstadt über das Internet 39 „Schummel-Anträge“ für osteuropäische Prostituierte hochgeladen. Im Feld für Steuernummer und Steuer-ID hatte der 47-Jährige mit bloßen Meldenummern getrickst, als Dienstleistungsort der Prostituierten war durchweg die Adresse der Steuerkanzlei und als Auszahlungskonto das Konto einer fremden GmbH angegeben.
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Die Prostituierten selbst hätten somit niemals einen Cent davon gesehen. Weil der Betrug beim NRW-Wirtschaftsministerium jedoch aufflog, kam es nie zu einer Auszahlung. Wie es im Prozess hieß, ist der Herner inzwischen nicht mehr im Steuerberatungsbereich tätig.