Herne/Dortmund. Ein 27-jähriger Mann aus Herne soll Samstag drei Frauen am Dortmunder Hauptbahnhof belästigt haben. Bei der Polizei zeigte er sich aggressiv.
Ein 27-jähriger Mann aus Herne soll am Samstagabend, 30. Juli, am Dortmunder Hauptbahnhof drei Frauen belästigt haben. Wie die Polizei mitteilt, sprachen drei Frauen (16, 19 und 20) gegen 20.50 Uhr Streifenpolizisten an und gaben an, kurz zuvor im U-Bahn-Bereich von einem Unbekannten am Oberarm angefasst und gestreichelt worden zu sein. Des Weiteren soll der Mann zwei weitere Männer mit einem roten Taschenmesser bedroht haben, als diese ihn aufgefordert hatten, die Frauen in Ruhe zu lassen.
Die Dortmunderinnen zeigten den Einsatzkräften den Unbekannten, welcher sich nur wenige Meter entfernt am Bahnhofsvorplatz befand. Bei der Kontrolle des 27-Jährigen stellten die Beamten fest, dass der somalische Staatsbürger augenscheinlich unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss stand. Währenddessen verhielt sich der Mann aggressiv und äußerst unkooperativ, teilt die Polizei mit.
Herner Tatverdächtiger leistet Widerstand gegen Polizei
In der Umhängetasche konnte ein rotes Taschenmesser aufgefunden werden. In der linken Hosentasche des Mannes aus Herne wurden zudem drei Konsumeinheiten Marihuana festgestellt. Die Gegenstände stellten die Beamten sicher. Da der 27-Jährige über keinerlei Ausweisdokumente verfügte, brachten die Einsatzkräfte ihn zur Bundespolizeiwache. Dabei stemmte er sich jedoch gegen die Laufrichtung und schlug mit den Händen in Richtung der Köpfe der Beamten. Zudem beleidigte er die Polizisten mehrfach lautstark in englischer Sprache.
Mit Hilfe eines Fingerabdruckscans konnte die Identität des aggressiven Herners festgestellt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab, dass der 27-Jährige mit 2,2 Promille stark alkoholisiert war. Der Mann urinierte zudem in den Gewahrsamsbereich und beleidigte dabei die Polizisten erneut. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Beleidigung und Körperverletzung ein.