Herne. Ab sofort können Grundstückbesitzer die Neuberechnung der Grundsteuer einreichen. Das Finanzamt Herne leistet Hilfe. Die Telefone laufen heiß.
Hernerinnen und Herner, die ein Grundstück besitzen, können seit dem 1. Juli die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer beim Finanzamt Herne abgeben. Die Frist läuft bis zum 31. Oktober, und die Erklärung ist grundsätzlich digital, zum Beispiel über das Online-Tool ELSTER abzugeben.
„Für die Abgabe über ELSTER benötigen die Eigentümerinnen und Eigentümer einen entsprechenden ELSTER-Zugang“, erklärt Sabine Barth, Leiterin des Finanzamts Herne. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich unter www.elster.de registrieren.“ Wer keinen Zugriff auf die elektronischen Dienstleistungen hat, könne beim Finanzamt Herne auch Papiervordrucke anfordern.
So wird Herner Grundstückbesitzern bei der Grundsteuer-Berechnung geholfen
Das NRW-Finanzministerium teilte gegenüber der WAZ mit, dass seit dem Beginn der Bearbeitungsfrist ein großer Ansturm auf die Servicetelefone der NRW-Finanzbehörden ausgelöst worden sei. Vor allem am Vormittag liefen die Telefone heiß. Man empfehle daher, erst nach 13 Uhr anzurufen. Beim Ausfüllen der Erklärung könne allerdings auch das Online-Grundsteuerportal der Finanzverwaltung NRW Hilfe leisten, das über www.grundsteuer.nrw.de zu erreichen ist.
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Das Finanzamt in Herne hat zudem in der vergangenen Woche ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform an alle Grundstückbesitzerinnen und -besitzer geschickt. „Mit den Informationsschreiben haben die Eigentümerinnen und Eigentümer Daten und Informationen erhalten, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, so Barth. Das Schreiben enthalte Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert.