Herne. Ab 1. Juli tritt der sogenannte Kündigungsbutton für Onlineverträge in Kraft. Die Herner Verbraucherzentrale weiß, wie er funktioniert.
Es ist so bequem: Verbraucher können online schnell und unkompliziert Verträge abschließen. Unbequem konnte es in der Vergangenheit werden, wenn jemand wieder aus dem Vertrag raus wollte. Damit soll ab 1. Juli Schluss sein. Denn dann müssen Unternehmen, den sogenannten „Kündigungsknopf“ anbieten. Veronika Hensing, Leiterin der Herner Verbraucherzentrale, hält die Einführung für sinnvoll.
Denn Hensing hatte in den vergangenen Jahren immer wieder Fälle in ihrer Herner Beratungsstelle, bei der Verbrauchern die Kündigung schwer gemacht wurde. „Häufig weiß man gar nicht, wo man kündigt und an wen man die Kündigung richten muss.“ Oft genug sei es nicht eindeutig gewesen, ob eine Unterschrift nötig ist oder die Kündigung per Post kommen muss. Es habe auch immer wieder Probleme mit der Beweislast von Kündigungen gegeben. Es sei vorgekommen, dass Firmen behauptet hätten, dass die Kündigung nicht angekommen sei.
Herner Verbraucherzentrale: Knopf gilt auch für Verträge, die vor 1. Juli 2022 geschlossen wurden
Mit dem Kündigungsbutton, der Teil der europäischen Harmonisierung zu fairen Verbraucherverträgen sei, sei die Sache eigentlich eindeutig. So funktioniert er:
Der Kündigungsbutton werde für sogenannte „entgeltliche Dauerschuldverhältnisse“ zur Pflicht. Das sind zum Beispiel Abos, Versicherungs- oder Unterrichtsverträge oder Streamingdienste. Verpflichtend werde der Kündigungsbutton dann, wenn Unternehmen den Vertragsabschluss über ihre Webseite gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern anbieten. Ob diese ihren Vertrag dann tatsächlich online abgeschlossen haben, sei nicht relevant. Sie könnten ihren Vertrag in jedem Fall über den Kündigungsbutton beenden. Dies gelte auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden. Ausnahmen seien Verträge, die nach gesetzlicher Vorgabe schriftlich gekündigt werden müssen, wie Miet- oder Arbeitsverträge. Auch Internetseiten, die Verträge über Finanzdienstleistungen betreffen, seien von der Pflicht ausgenommen.
Für die Gestaltung des Kündigungsbuttons gebe es klare gesetzliche Vorgaben. Es müsse sich um eine deutlich gestaltete Schaltfläche handeln, die die Bezeichnung „Verträge hier kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung beinhalte. Diese müsse zu einer Bestätigungsseite führen, auf der die Verbraucherinnen und Verbraucher konkrete Angaben zum Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Dort müsse dann eine Bestätigungsschaltfläche mit dem Hinweis „jetzt kündigen“ oder einer genauso klaren Formulierung eingebaut werden, um die Kündigung abschließend zu bestätigen. Beide Schaltflächen - die zur Kündigung und die zur Kündigungsbestätigung - müssten ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite dürfe dafür beispielsweise nicht erforderlich sein.
Herner Expertin hofft, dass Verbraucher zügiger unnötige Verträge kündigen
Bei jedem Vertrag gebe es Kündigungsfristen, die zu berücksichtigen seien. Sei kein Kündigungszeitpunkt angegeben worden, gelte die Kündigung im Zweifel immer zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wer für die Kündigung den Kündigungsbutton nutze, könne davon ausgehen, dass die Kündigung dem Unternehmen unmittelbar zugeht. Das Unternehmen müsse den Eingang der Kündigung sofort auf elektronischem Weg in Textform bestätigen. In der Regel erfolge dies über eine automatische Eingangsbestätigung.
Wichtig: Verbraucherinnen und Verbraucher könnten ihre Verträge weiterhin über die gewohnten Wege, wie Mail oder Brief kündigen. Der Kündigungsbutton böte für bestimmte Verträge nur eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit und solle so das Kündigen erleichtern. Veronika Hensing hofft, dass viele Verbraucher mit der neuen Regelung zügiger unnötige Verträge kündigen und unnötige Mehrkosten einsparen können.
Veronika Hensing: Firmen haben bei der Umsetzung kreativen Spielraum
Allerdings bleibe abzuwarten, so Hensing im Gespräch mit der Herner WAZ-Redaktion, ob Unternehmen die Regelung tatsächlich ab dem 1. Juli umsetzen. Sie weist auf Firmen hin, die im Ausland sitzen und Dienstleistungen auf Deutsch anbieten. Die Frage sei, ob diese überhaupt wissen, dass es diese Gesetzesänderung gibt. Eine andere Frage sei, wo der Kündigungsknopf zu finden sein werde. Es sei nicht geregelt, wo im Internetauftritt sich die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ befindet. Hensing: „Es gibt kreativen Spielraum. Die Umsetzung wird noch spannend.“
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