Herne. Alltägliche Fragen stellen sich während der Quarantäne: Darf ich das Paket annehmen, Schnee schippen und was ist mit der Waschmaschine im Keller?
Die Inzidenz in Herne liegt am Sonntag bei 1750, allein in den vergangenen sieben Tagen haben sich laut RKI 2.746 Hernerinnen und Herner nachweislich mit Corona infiziert und müssen sich isolieren, weitere Kontaktpersonen sind in Quarantäne. Dabei ergeben sich im Alltag immer wieder Fragen: Darf ich das eigentlich oder nicht? Wie ist es, wenn der Paketmann schellt, darf ich ihm öffnen und das Päckchen annehmen? Darf oder muss ich Schnee schippen (falls dieser noch kommt) und wie ist es mit der Waschmaschine, die im Keller des Mehrparteienhauses steht? Wir haben die Antworten zusammengetragen:
Darf ich, wenn ich in Quarantäne bin,...
…ein Paket an der Tür annehmen?
Insofern es kontaktlos an der Wohnungstür möglich ist: ja. Ansonsten bitten Sie Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn darum, Ihnen zu helfen. Sie können die Lebensmittel, Pakete, und ähnliches auch einfach vor Ihrer Tür abstellen lassen.
…Schnee schippen?
Nein, Personen in Quarantäne müssen sich absondern. Absondern bedeutet, dass die betroffenen Personen den Kontakt mit Personen außerhalb der Häuslichkeit vollständig vermeiden sollen. Ein Verlassen der Häuslichkeit sollte vermieden werden. Freunde oder Familienangehörige sollten gebeten werden, das Schnee schippen zu übernehmen.
…Post aus dem Briefkasten holen, die Waschmaschine im Keller benutzen oder den Flur putzen?
Bei Mehrfamilienhäusern gilt auch hier die Regel, dass keine Bereiche außerhalb der eigenen Wohnung betreten werden dürfen, die auch von Personen anderer Haushalte genutzt werden. Hier sollten ebenfalls Freunde oder Familie um Hilfe gebeten werden.
…mit meinem Hund Gassi gehen?
Nein. Auch das Gassi gehen mit dem Vierbeiner ist in der Corona-Quarantäneverordnung eindeutig geregelt. Das Ausführen des Hundes „müssen nun andere erledigen“, heißt es dort.
…den Müll rausbringen?
Ein Verlassen der Häuslichkeit sollte unterbleiben. Bitten Sie Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn darum, Ihnen zu helfen.
.… in den Garten gehen, wenn niemand sonst ihn gerade nutzt?
Der eigene Garten, der Balkon oder eine Terrasse dürfen genutzt werden – aber nur, wenn der Bereich ausschließlich von Ihnen oder mit Ihnen zusammenlebenden Personen genutzt wird und nicht, um andere Menschen zu treffen.
…bei einer Bombenentschärfung das Haus verlassen? Wie verhalte ich mich in so einem Fall richtig?
Selbstverständlich. Ein Verlassen der Wohnung ist immer zulässig, wenn dies zum Schutz von Leib und Leben zwingend erforderlich ist (zum Beispiel Hausbrand, akuter medizinischer Notfall). Bei Verlassen der Häuslichkeit müssen sie die allgemeinen Infektionsschutzregelungen gewissenhaft einhalten und insbesondere möglichst durchgängig eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil, mindestens aber eine medizinische Maske tragen und einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einhalten, soweit dies nicht aus zwingenden Gründen ausgeschlossen ist.
…mich frei zu Hause oder in der Wohnung bewegen auch wenn weitere Familienmitglieder im Haushalt leben, die nicht in Quarantäne sind?
Der Kontakt mit Personen innerhalb der eigenen Häuslichkeit, die nicht selbst in Isolierung oder Quarantäne sind und auf deren Unterstützung Sie angewiesen sind, ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Bei unverzichtbaren Kontakten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen (möglichst eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil), sofern nicht ausnahmsweise eine Ausnahme von der Pflicht zum Tragen einer Maske (zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen) gegeben ist.
…zum Arzt gehen?
Kontaktieren Sie Ihre/n Haus- oder Facharzt/-ärztin, wenn Sie wegen einer anderen bzw. bestehenden Erkrankung dringend Medikamente oder eine ärztliche Behandlung benötigen. Sagen Sie, was Sie benötigen und dass Sie unter Quarantäne stehen.
…zum Testzentrum fahren, um mich testen zu lassen?
Personen, die nach den Vorschriften dieser Verordnung einen PCR-Test oder Schnelltest benötigen, dürfen die Isolierung oder Quarantäne zur Vornahme dieses Tests in einer entsprechenden Teststelle sowie die dazu erforderliche unmittelbare Hin- und Rückfahrt verlassen. Bei Verlassen der Häuslichkeit müssen sie die allgemeinen Infektionsschutzregelungen gewissenhaft einhalten und insbesondere durchgängig möglichst eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil, mindestens aber eine medizinische Maske tragen und einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einhalten, soweit dies nicht aus zwingenden Gründen ausgeschlossen ist.
.…mit meinem Kind zum Testzentrum fahren, um es freitesten zu lassen, auch wenn ich selbst noch in Quarantäne bleiben muss? Oder mein Kind, das nicht mehr in Quarantäne ist, mit dem Auto zur Schule oder Kita fahren und abholen, wenn ich selbst das Auto nicht verlasse?
Ein Verlassen der Häuslichkeit sollte unterbleiben. Bitten Sie Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn darum, Ihnen zu helfen.
>>>WEITERE INFORMATIONEN: 250 Euro Bußgeld
• Eine flächendeckende Kontrolle der Quarantäneregeln ist aufgrund der sehr hohen Zahl der Personen, die sich derzeit in Herne in Absonderung befinden, nicht umsetzbar, teilt Stadtsprecher Christoph Hüsken auf WAZ-Anfrage mit. Anlassbezogene Kontrollen fänden aber statt.
• Die Höhe der Bußgelder bei Verstößen sind im Bußgeldkatalog zu den Coronaverordnungen des Landes NRW einsehbar. Der Empfang von Besuch während der Quarantäne oder auch die nicht vorschriftsmäßige Durchführung einer Quarantäne wird demnach mit 250 Euro geahndet.
• In Herne wurden bis zum 31. Dezember 2021 rund 290.000 Euro an Bußgeldern und rund 80.000 Euro an Verwarngeldern wegen Verstößen gegen Coronaschutzmaßnahmen verhängt.
• Die Antworten beziehen sich auf Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums sowie der Stadt Herne.