Bochum/Herne. Ein mutmaßlicher Zuhälter spielt einer Frau die große Liebe vor, verkauft sie dann auch in Herne an Freier. Jetzt wurde ein Gehilfe verurteilt.

Weil er einem mutmaßlichen Zuhälter bei der Ausbeutung einer Frau geholfen haben soll, ist ein 33-jähriger Mann am Dienstag am Bochumer Landgericht zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 20-Jährige soll offenbar mit einer Art „Liebesfalle“ zur Prostitution gezwungen worden sein.

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Die überwachten Bezahlsex-Treffen hatten in einer Wohnung an der Herner Vinckestraße und einem Bochumer Hotel stattgefunden. Ursprünglich war es im Prozess vor der 13. Strafkammer um drei junge Frauen gegangen. Ihnen soll durch einen Freund des Angeklagten erst die große Liebe vorgespielt worden sein, um sie dann zur Prostitution zu zwingen. Weil eine Zeugin aktuell unauffindbar war, im Falle der anderen nach der Beweisaufnahme „das Tatunrecht gemindert erschien“, konzentrierte sich am Ende alles auf das Zwangsprostitutions-Schicksal der 20-jährigen Nebenklägerin.

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Vorwurf: 20-Jährige eingeschüchtert und mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht

Ihr gegenüber sei von dem mutmaßlichen Haupttäter jedenfalls ein „Klima der Angst“ geschaffen worden, sagte Richter Carsten Schwadrat. Die 20-Jährige sei eingeschüchtert, bedroht, mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht worden, ihre Verdienste seien einkassiert worden. Erst ein vertrauenswürdiger Freier habe ihr die Milieu-Flucht ermöglicht. Der Angeklagte habe die Taten des Freundes durch Gehilfenleistungen, unter anderem Fahrdienste, gestützt. Das Urteil lautet auf Beihilfe zur Zwangsprostitution und Zuhälterei. Dem Angeklagten wurden zudem 150 Sozialstunden auferlegt.