Herne. In Fitnessstudios gilt 2G-Plus: Training nur für Geimpfte und Genesene mit Test. Das beschert den Studio-Betreibern in Herne einige Probleme.

Seit Ende Dezember dürfen in Fitnessstudios nur Menschen trainieren, die einen 2G-Plus-Nachweis erbringen, also geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen, negativen Coronatest vorweisen können. Mit der neuen Coronaschutz-Verordnung sind geboosterte Menschen von dem Plus in der 2G-Plus-Regel, dem zusätzlichen Test, befreit. Gleiches gilt für doppelt Geimpfte, die in den vergangenen drei Monaten eine Corona-Infektion durchgemacht haben.

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Für Herner Fitnessstudio-Betreiber ist das keine wirkliche Hilfe. „Es liegt schon eine gewisse Spannung in der Luft, weil die Kunden mehr oder weniger dazu gezwungen sind, die Maßnahmen umzusetzen“, sagt Stefan Pollmann. Er leitet das „Freestyle Fitness“ in Wanne-Eickel. „Klar, die ambitionierten Sportler setzen das so um, weil sie um keinen Preis auf ihr Training verzichten wollen und können, aber“, stellt Pollmann klar, „das ist nur ein kleiner Anteil unserer Klientel.“

Fitnessstudio in Herne: keine Neuanmeldungen

Die durchschnittliche Kundschaft trainiere ohne große Ambitionen, werde von den häufigen Veränderungen der Regeln abgeschreckt. „Wir haben einen starken Rückgang der Mitgliederzahlen. Viele Kunden sind leider nicht bereit, in dieser Lage monatliche Beiträge für eine Mitgliedschaft zu zahlen“, so Pollmann. Zum zweiten Mal in Folge sei der Jahreswechsel als das Hauptgeschäft des Fitnessstudios weggefallen – Neuanmeldungen quasi Null.

Hände desinfizieren nicht vergessen! Stefan Pollmann spürt als Studioleitung von „Freestyle Fitness“ deutlich die Folgen der Coronaschutz-Maßnahmen.
Hände desinfizieren nicht vergessen! Stefan Pollmann spürt als Studioleitung von „Freestyle Fitness“ deutlich die Folgen der Coronaschutz-Maßnahmen. © FUNKE Foto Services | Rainer Raffalski

„Mittlerweile ist es so, dass täglich mehrmals das Telefon klingelt und Leute nachfragen, was die aktuellen Regeln sind.“ Außerdem müsste sich das Team mit Beschwerden auseinandersetzen, jeden Tag versuchten Menschen, durch Diskussion und Verhandlungen Zutritt zum Studio zu bekommen. „Für uns ist es manchmal wirklich nur noch eine Farce“, sagt Stefan Pollmann.

Viele Herne diskutieren um 2G-Plus-Nachweis

Diskussionen kennt auch Malte Wandt, stellvertretender Geschäftsführer des „Impuls Gesundheitszentrum“. „Viele Menschen fragen dann Dinge wie ‘Wieso habe ich mich überhaupt boostern lassen?’“, erzählt er. Das Zentrum für Reha, Fitness und Physiotherapie behandelt zahlreiche Risikopatientinnen und Risikopatienten und setzt deshalb trotz der Ausnahme für Geboosterte aus der Coronaschutz-Verordnung weiterhin auf 2G-Plus für alle – und das schon seit Mitte Dezember. „Vorher lassen wir keinen rein, da legen wir wirklich Wert drauf.“ Das Testzentrum befinde sich direkt im Haus an der Herforder Straße, „eigentlich machen wir es unseren Kunden so leicht, wie nur möglich.“

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Für seine Vorsicht ernte das Gesundheitszentrum aber viel Kritik, etwa per Mail. „Die Nachrichten sind teilweise wirklich böse, aber das zeigt auch nur, wie gereizt die Menschen mittlerweile sind“, so Wandt. „Wir erhalten aber auch positives Feedback, gerade die Risikopatienten sagen immer wieder, dass sie sich sicher bei uns fühlen.“ Das sei den Betreibern das Wichtigste, habe oberste Priorität: „Wir haben hier täglich Menschen, die unter COPD leiden, Krebs haben oder hatten, ihr Immunsystem ist natürlich sehr geschwächt.“

>>> 3G, 2G und 2G-Plus: Wo gilt was?

  • Hier gilt 3G: Versammlungen im Freien, Messen/Kongresse, Hochschulen und Universitäten, Beerdigungen und standesamtliche Trauungen, beim Friseur (mit FFP-2-Maske).
  • Hier gilt 2G: Einzelhandel (Ausnahme: täglicher Bedarf), Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kultureinrichtungen, bei gemeinsamer Sportausübung im Freien, Tierparks, zoologische Gärten, Freizeitparks, Spielhallen, Märkte, Volksfeste.
  • Hier gilt 2G-Plus: In der Gastronomie, bei gemeinsamer Sportausübung in Räumen, beim gemeinsamen Singen von Chören, Hallenschwimmbäder und Wellness-Einrichtungen wie Saunen, Thermen und Sonnenstudios, Tanz- und Karnevalsveranstaltungen.