Herne. Eine sechsfache Mutter aus Herne muss für vier Jahre ins Gefängnis. Laut Urteil hat sie zwei Kindern Medikamente und Ersatzdrogen verabreicht.

Eine drogenabhängige Frau (43) aus Herne ist am Bochumer Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Verabreichen von Betäubungsmitteln zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die sechsfache Mutter hatte ihrem jüngsten Kind (elf Monate) ein Medikament zur Immunabwehr injiziert.

Außerdem hatten die Richter keine Zweifel, dass die 43-Jährige ihrer ältesten Tochter (16) auch zweimal die Ersatzdroge Methadon verabreicht hat. „Und das allein aus purem Eigennutz, nur um den eigenen Drogenkonsum zu verschleiern“, sagte Richter Volker Talarowski in der Urteilsbegründung. Die Richter der 9. Strafkammer hatten am Ende keinen Zweifel, dass die Mutter ihrer Tochter das Methadon extra verabreicht hat, um mit deren „sauberen“ Urinproben ihren Substitutionsarzt zu täuschen.

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Ziel der Angeklagten war es laut Urteil zu vertuschen, dass sie neben der kontrollierten Einnahme der Ersatzdroge Methadon sich selbst auch weiter heimlich Heroin gespritzt hat. Die sechsfache Mutter hatte die Schuld in diesem Anklagekomplex auf ihren Ex-Partner abgewälzt. Ein WhatsApp-Chatverkehr belegte aber nachweislich das Gegenteil. „Die hat mir das gegeben, nur für ihre UK (Urinkontrolle)“, hatte sich die Tochter in dem vor Gericht verlesenen Chat unter anderem in Zusammenhang mit einer bei ihr aufgekommenen Übelkeit beklagt.

Verteidiger der Hernerin will Revision einlegen

Auch als Zeugin hatte die 16-jährige Tochter ihre Mutter schwer belastet. Die Vorwürfe gegen die Hernerin waren im Anschluss an einen Termin in der Kinderschutzambulanz Gelsenkirchen im März 2019 zu Tage gefördert worden. Dabei war bekanntgeworden, dass die 43-Jährige ihrem elfmonatigen Kind insgesamt 14 Mal jeweils mit einer Spritze zwei Milliliter des verschreibungspflichtigen Medikamentes „Beriglobin“ (gegen Antikörpermangelerscheinungen) injiziert - und dies auch im Impfpass des Kindes vermerkt hat. Die Bochumer Richter waren nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass die Mutter die „Impfungen“ nicht selbst hätte vornehmen dürfen. Die Angeklagte hatte behauptet, dass sei ihr so von der rezeptausstellenden Kinderärztin mitgeteilt worden.

Die Hernerin war im Februar 2021 festgenommen worden. Zuvor war bekannt geworden, dass die 43-Jährige, deren sechs Kinder allesamt zwischenzeitlich vom Jugendamt in Obhut genommen worden sind, zeitweise in Baden-Württemberg auch als Au-Pair-Mädchen gearbeitet hat. Angeblich soll die Mutter beim dortigen Jugendamt versucht haben, offiziell als Pflegemutter für die von ihr betreuten Kinder eingesetzt zu werden. Verteidiger Jens Tuschhoff kündigte sofort nach dem Urteil an, Revision einzulegen.