Herne. Nach einem Drogen- und Waffenfund punktete ein Dealer aus Herne vor Gericht mit „entwaffnender Ehrlichkeit“. Er bekam nur eine Bewährungsstrafe.
Ein Aushilfsarbeiter aus Wanne-Eickel ist am Bochumer Landgericht wegen bewaffneten Drogenhandels zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. In der Mietwohnung des 30-Jährigen in Unser Fritz waren neben Marihuana auch ein Schreckschuss-Revolver und ein Klappmesser entdeckt worden.
Dass der 30-Jährige so vergleichsweise mild bestraft werden konnte, begründete Richter Volker Talarowski mit dessen geradezu „entwaffnender Ehrlichkeit“. Es war der 27. Oktober 2017, als bei dem Dealer eine polizeiliche Wohnungsdurchsuchung stattgefunden hatte.
Freundin des Herners gab der Polizei den Tipp – weil er fremdgegangen war
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Angeschwärzt worden war der Wanne-Eickeler durch seine damalige Ex-Partnerin, die heute seine Verlobte ist. Warum? „Ich bin damals fremdgegangen“, hatte der 30-Jährige im Prozess zugegeben. Und obendrein auch sofort eingeräumt, dass er das gefundene Rauschgift (rund 100 Gramm Marihuana) zuvor von einer „Gang“ zum auftragsgemäßen Weiterverkauf bekommen hatte. Von dem geplanten Erlös-Anteil wollte sich der 30-Jährige selbst Drogen kaufen.
Die Richter der 9. Strafkammer honorierten das Geständnis sowie den erkennbar positiven Lebenswandel (kein Alkohol, keine Drogen) des Angeklagten - und beurteilten die Vorfälle am Ende als minder schweren Fall. Nur so war es möglich, die Strafe für bewaffneten Drogenhandel unterhalb der üblichen Mindeststrafe von fünf Jahren Haft anzusetzen. Laut Urteil muss der 30-Jährige eine suchttherapeutische Behandlung durchlaufen.