Herne/Bochum. Zwei Herner Rocker sind zu Geldstrafen verurteilt worden, ein dritter wurde freigesprochen. Sein Anwalt nannte die Polizeiarbeit ein „Desaster“.

Die Anklage sprach von Rauschgift, Schusswaffen, Erpressung und blutrünstigen Drohungen – übrig blieb davon am Ende nur ein winziger Teil: Das Bochumer Landgericht hat am Freitag, 3. September, zwei Mitglieder (47 und 52 Jahre alt) des Motorradclubs „Freeway Riders“ aus Wanne-Eickel zu Geldstrafen in Höhe von 4200 beziehungsweise 900 Euro verurteilt. Ein dritter Rocker (46), ebenfalls aus Wanne-Eickel, wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.

Die Ermittlungen gegen das Trio basierten auf der belastenden Aussage eines zum Ausstieg entschlossenen Ex-Clubmitglieds. Der Mann hatte von kiloschweren Drogendeals und einem Schusswaffenverkauf berichtet, außerdem behauptet, dass er erpresst worden sei, Tausende von Euro als eine Art „Aussteiger-Ablöse“ zu zahlen. Angeblich sei ihm sogar gedroht worden, ihm andernfalls „Tattoos aus dem Gesicht zu schneiden“ und „seine Freundin zu vergewaltigen“.

Polizei stürmte 2019 früh morgens die Wohnungen in Wanne-Eickel

Nachdem der Belastungszeuge im Prozess seine Aussage verweigert hatte, ließen sich große Teile der Vorwürfe nicht nachweisen. Für die Verteidiger des Trios war an den Belastungen ohnehin nicht das Geringste dran („Alles verlogenen Behauptungen“). Scharfe Kritik übten die Anwälte zudem an der Polizeiarbeit („Unfaire Ermittlungen“).

Auch interessant

Im April 2019 hatten Spezialeinsatzkräfte früh morgens die Wanne-Eickeler Wohnungen der Rocker mit Blendgranaten gestürmt, durchsucht und dabei bei einem eine deaktivierte Schusswaffe, bei einem anderen eine Mini-Menge Marihuana gefunden – darauf beruhen schlussendlich die zwei verhängten Geldstrafen. Bei dem freigesprochenen Rocker habe sich letztlich nicht eine Spur eines Indizes nachweisen lassen.

Auch interessant

Verteidiger des freigesprochenen Herners: „Ein Desaster“

„Ein Desaster“, kritisierte Verteidiger Matthias Düllberg (Bochum). Nichtsdestotrotz aber habe die Polizei die Wohnung des Familienvaters damals mit zwei schlafenden Kleinkindern früh morgens um fünf Uhr sinngemäß in Schutt und Asche gelegt. Verteidiger Düllberg: „Mein Mandant ist vor allem freigesprochen worden, weil ihm Unrecht widerfahren ist.“