Herne. Eine Frau aus Herne soll regelmäßig das Konto ihrer Firma geplündert haben. Hundertprozentig beweisen ließ sich das nicht.
Im Untreue-Prozess gegen eine zweifache Mutter aus Herne haben die Bochumer Richter das Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 3000 Euro vorläufig eingestellt. Vor dem Bochumer Landgericht hatte sich schnell herauskristallisiert: Die Hernerin war allenfalls eine Art „Strohfrau“, aber keine hochkriminelle Strippenzieherin.
Die 44-Jährige stand unter dem Verdacht, die Firmenkarte einer Bochumer Wachfirma für private Einkäufe zweckentfremdet zu haben. Die Hernerin war seit 2015 Mitgesellschafterin eines Unternehmens (GmbH) aus Bochum, das vor Jahren in hessischen Flüchtlingseinrichtungen Sicherheitsdienstleistungen übernommen hat, später aber in finanzielle Schwierigkeiten geriet und pleite ging.
Private Einkäufe und Freizeitvergnügen mit Firmen-EC-Karte
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Laut Anklage soll die Hernerin an dem Niedergang der Firma, die 2016 auch durch vorenthaltene Lohnzahlungen, unzumutbare Arbeitsbedingungen und Arbeitszeitverstöße Negativschlagzeilen geschrieben hatte, nicht ganz unbeteiligt gewesen sein. Von 2015 bis 2017 soll die 44-Jährige regelmäßig für private Einkäufe und Freizeitvergnügungen die Firmen-EC-Karte geplündert haben. Schaden: rund 23.000 Euro.
Vor Gericht hatte die Hernerin gewisse Unregelmäßigkeiten eingeräumt, die Hauptverantwortung aber zurückgewiesen. Das sahen am Ende auch die Richter der 7. Strafkammer so. Wie es hieß, soll nun weiter ermittelt werden, wer damals die wahren Strippenzieher bei der dubiosen Wachfirma gewesen sind.